Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben mir mehrere Anträge auf Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: 1. Sie beantragen die Vorlage der "Förderanträge, welche die Universität Rostock gemeinsam mit dem "Institut für Graphische Wissensorganisation (GRAWIS)" gestellt hat." Ich habe diese Anfrage an das Forschungsreferat (Referat 1.3) der Verwaltung der Universität Rostock weitergegeben und von dort die Auskunft erhalten, dass anhand Ihrer Nachfrage keine solchen Anträge aufgefunden werden konnten. Es ist theoretisch denkbar, dass Wissenschaftler der Universität Rostock in gemeinsamen Verbundprojekten mit der genannten Einrichtung forschen; da die Universität Rostock bei Verbundprojekten, bei denen jeder Projektbeteiligte einen eigenen Förderantrag stellt, die Kooperationspartner nicht einzeln erfasst, wäre eine Recherche ergebnislos; in diesen Fällen gäbe es aber auch keine "gemeinsamen Förderanträge". Das Forschungsreferat hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass überhaupt irgendeine Form der wissenschaftlichen Kooperation besteht. Falls Sie genauere Hinweise darauf haben, mit welcher Stelle der Universität Rostock eine solche Kooperation bestehen soll, könnten wir eine verlässlichere Information dazu geben. 2. Sie beantragen die Vorlage "einer Liste aller Schriftstücke, die im Zusammenhang mit der Ehrenpromotionen "Snowden" erstellt wurden". Eine solche Liste wurde von der Universität Rostock nicht erstellt. Ihr Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist auf den Zugang zu vorhandenen Informationen beschränkt, eine Pflicht zur Informationsbeschaffung besteht dagegen nicht. Die Universität Rostock könnte aktuell eine solche Liste auch nicht erstellen, da sich der komplette Vorgang beim Bildungsministerium befindet. 3. Sie beantragen die Vorlage der "Gutachten, welche im Verlauf des Ehrenpromotionsverfahren von Edward Snowden erstellt wurden". Auch insoweit verweise ich zunächst darauf, dass sich der komplette Vorgang im Bildungsministerium befindet. Allerdings gibt es von einigen Unterlagen zu diesem Verfahren Kopien; soweit ich das überschauen kann, sind die von der Philosophischen Fakultät eingeholten Gutachten komplett dabei. Die hier vorliegenden Kopien habe ich für Sie gescannt (siehe Anlage) Da Sie mich darauf angesprochen hatten, erhalten Sie darüber hinaus das Beanstandungsschreiben des Rektors in Bezug auf den Beschluss der Philosophischen Fakultät zur Verleihung der Ehrendoktorwürde an Edward Snowden sowie das dagegen in Ansatz gebrachte Schreiben von Herrn Professor Bryde an die Philosophische Fakultät. Da Sie weiterhin mündlich nach Korrespondenz zwischen dem Bildungsministerium und dem Rektor gefragt hatten, teile ich mit, dass es solche Korrespondenz jedenfalls nicht in dem Sinne gibt, dass darin ein inhaltlicher Austausch über das Verfahren stattgefunden hätte, insbesondere hat sich das Bildungsministerium gegenüber dem Rektor bisher nicht zu dem Verfahren geäußert. Seitens des Rektors gibt es lediglich ein kurzes Begleitschreiben in Bezug auf die Übergabe des Vorgangs an das Bildungsministerium im Rahmen des Rechtsaufsichtsverfahrens. Ich bitte Sie darum, mit etwaigen weiteren Informationswünschen zu diesem Verfahren an das Bildungsministerium heranzutreten, wo die vollständigen Unterlagen vorliegen. 4. Sie beantragen die Vorlage der "Gutachten, die im Verlauf des Ehrenpromotionsverfahren von Joachim Gauck im Jahr 1999 erstellt wurden sowie den Wortlaut der Promotionsurkunde." Die Theologische Fakultät hat die Akten zu diesem Verfahren, soweit wir das nachvollziehen können, an das Universitätsarchiv übergeben, jedenfalls sind in der Theologischen Fakultät zu diesem Verfahren keine Unterlagen mehr vorhanden. Vom Universitätsarchiv habe ich noch keine Rückmeldung, ob die Unterlagen dort inzwischen aufgefunden worden. Es ist möglich, dass der Vorgang als so genanntes "Zwischenarchivgut" eingelagert, aber noch nicht archivarisch erschlossen ist; sollte das der Fall sein, könnte sich die Suche etwas aufwändiger gestalten. Ich komme auf diese Sache deshalb zurück, sobald sich das Archiv dazu geäußert hat. Im bisherigen Umfang erfolgt die Informationsgewährung gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen