Ehrensold für Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff
In ihrer Pressemitteilung vom 29. Februar 2012 schreiben Sie, dass das Bundespräsidialamt nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt seien und der Bundespräsident a.D. Christian Wulff am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden sei.
Desweiteren heißt es in der Pressemitteilung, dass: "die Entscheidung über den Ehrensold und dessen Festsetzung ist eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung […] ist." und es sich dabei "um eine tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung" handele.
Welche objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung lagen vor?
Welche politischen Gründe ergab die Prüfung konkret?
Gibt es zu § 1 BPräsRuhebezG eine Durchführungsanweisung oder einschlägige Kommentierung?
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. März 2012
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6. April 2012
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