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Ehrensold für Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff

Anfrage an: Bundespräsidialamt

In ihrer Pressemitteilung vom 29. Februar 2012 schreiben Sie, dass das Bundespräsidialamt nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt seien und der Bundespräsident a.D. Christian Wulff am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden sei.

Desweiteren heißt es in der Pressemitteilung, dass: "die Entscheidung über den Ehrensold und dessen Festsetzung ist eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung […] ist." und es sich dabei "um eine tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung" handele.

Welche objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung lagen vor?

Welche politischen Gründe ergab die Prüfung konkret?

Gibt es zu § 1 BPräsRuhebezG eine Durchführungsanweisung oder einschlägige Kommentierung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2012
  • Frist
    6. April 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
Ehrensold für Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff
Datum
5. März 2012 11:06
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In ihrer Pressemitteilung vom 29. Februar 2012 schreiben Sie, dass das Bundespräsidialamt nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt seien und der Bundespräsident a.D. Christian Wulff am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden sei. Desweiteren heißt es in der Pressemitteilung, dass: "die Entscheidung über den Ehrensold und dessen Festsetzung ist eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung […] ist." und es sich dabei "um eine tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung" handele. Welche objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung lagen vor? Welche politischen Gründe ergab die Prüfung konkret? Gibt es zu § 1 BPräsRuhebezG eine Durchführungsanweisung oder einschlägige Kommentierung?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, << Address removed >> Postanschrift << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ehrensold für Herrn Bundespräsident a.D.…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
AW: Ehrensold für Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff
Datum
12. April 2012 06:34
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ehrensold für Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff " vom 05.03.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage, 6 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Address removed >> Postanschrift << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.