Eigene Meinung für Beamte
Anfrage an:
Bundesgerichtshof
Laut https://www.heise.de/newsticker/meldung/Regierungskritik-auf-Twitter-Entlassung-einer-Beamtin-in-Australien-rechtens-4489971.html hat Australien eine Beamtin entlassen, die Kritik an der Politik der eigenen Regierung per Twitter geäussert hat. Dies wurde für rechtmäßig erklärt.
Wie sieht dies in Deutschland aus? Steht einem Beamten keine eigene Meinung zu wenn diese öffentlich, aber nicht als Beamter geäussert wird?
Information nicht vorhanden
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Datum7. August 2019
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10. September 2019
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