Eigenkapitalzins für Strom- und Gasnetzbetreiber: Gutachten zur Ermittlung des Wagniszuschlags gemäß § 7 Abs. 5 StromNEV/GasNEV

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

einem Pressebericht zufolge ("Bundesnetzagentur errechnet Zinssatz von 6,91 Prozent", energate messenger, 15.6.2016) hat die Bundesnetzagentur den Zuschlag zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse ("Wagniszuschlag") gemäß § 7 Abs. 5 StromNEV/GasNEV berechnet und auf 3,8 Prozent (richtig vermutlich "Prozentpunkte") beziffert.

Bitte senden Sie mir das von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegebene GUTACHTEN DER FIRMA FRONTIER ECONOMICS zu, das die ERMITTLUNG DES WAGNISZUSCHLAGS zum Gegenstand hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, einem Pressebericht zufolge ("Bundesnetzagentur…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigenkapitalzins für Strom- und Gasnetzbetreiber: Gutachten zur Ermittlung des Wagniszuschlags gemäß § 7 Abs. 5 StromNEV/GasNEV [#17113]
Datum
16. Juni 2016 12:11
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, einem Pressebericht zufolge ("Bundesnetzagentur errechnet Zinssatz von 6,91 Prozent", energate messenger, 15.6.2016) hat die Bundesnetzagentur den Zuschlag zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse ("Wagniszuschlag") gemäß § 7 Abs. 5 StromNEV/GasNEV berechnet und auf 3,8 Prozent (richtig vermutlich "Prozentpunkte") beziffert. Bitte senden Sie mir das von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegebene GUTACHTEN DER FIRMA FRONTIER ECONOMICS zu, das die ERMITTLUNG DES WAGNISZUSCHLAGS zum Gegenstand hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
IFG-Antrag vom 16.06.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Ihnen vorab die im Rahmen Ihres IFG-Antrags vom 1…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
IFG-Antrag vom 16.06.2016
Datum
6. Juli 2016 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Ihnen vorab die im Rahmen Ihres IFG-Antrags vom 16.06.2016 angefragte Beiratsinformation zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsperiode zur Verfügung stellen. Die Originalentscheidung zu Ihrem Antrag vom 16.06.2016 geht Ihnen per Post zu. Bezüglich des von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Wagniszuschlag verweise ich auf die heute erfolgte Veröffentlichung des Gutachtens auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Sie finden dieses Gutachten unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/Beschlusskammer4/BK4_74_Eigenkapitalzinssaetze/BK4_Beschluesse_Eigenkapitalzinssatz_node.html, Unterpunkt "Konsultation zur Festlegung für Elektrizitätsbetreiber (BK4-16-160)" bzw. "Konsultation zur Festlegung für Gasnetzbetreiber (BK4-16-161)". Ich gehe davon aus, dass sich mit Veröffentlichung des Gutachtens Ihr IFG-Antrag zum Gutachten erledigt hat. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen