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Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Ich brauche Information zu folgender Anfrage:

1. Wie wird die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland finanziert? Durch Bundeshaushalt?
2. Gibt es spezielle Arten des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland, deren Herstellung nicht durch Bundesrepublik Deutschland getragen wird? Oder wird generell die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland nur durch die Bundesrepublik Deutschland getragen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. November 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bra…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigentum der Bundesrepublik Deutschland [#25447]
Datum
26. November 2017 10:59
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich brauche Information zu folgender Anfrage: 1. Wie wird die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland finanziert? Durch Bundeshaushalt? 2. Gibt es spezielle Arten des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland, deren Herstellung nicht durch Bundesrepublik Deutschland getragen wird? Oder wird generell die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland nur durch die Bundesrepublik Deutschland getragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum der Bundesrepublik Deutschl…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eigentum der Bundesrepublik Deutschland [#25447]
Datum
1. Januar 2018 15:35
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.11.2017 (#25447) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Amtliche Informationen zu den v…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Eigentum der Bundesrepublik Deutschland [#25447]
Datum
3. Januar 2018 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Amtliche Informationen zu den von Ihnen gestellten Fragen im Sinne von § 2 Ziffer 1 IFG liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.