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Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Ich brauche Information zu folgender Anfrage:

1. Wie wird die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland finanziert? Durch Bundeshaushalt?
2. Gibt es spezielle Arten des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland, deren Herstellung nicht durch Bundesrepublik Deutschland getragen wird? Oder wird generell die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland nur durch die Bundesrepublik Deutschland getragen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. November 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bra…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigentum der Bundesrepublik Deutschland [#25449]
Datum
26. November 2017 11:09
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich brauche Information zu folgender Anfrage: 1. Wie wird die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland finanziert? Durch Bundeshaushalt? 2. Gibt es spezielle Arten des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland, deren Herstellung nicht durch Bundesrepublik Deutschland getragen wird? Oder wird generell die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland nur durch die Bundesrepublik Deutschland getragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Eigentum der Bundesrepublik Deutschland [#25449]
Datum
27. November 2017 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. November 2017. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30181 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen gestellten Fragen liegen dem Statistischen Bundesamt keine Informati…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Eigentum der Bundesrepublik Deutschland [#25449]
Datum
21. Dezember 2017 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen gestellten Fragen liegen dem Statistischen Bundesamt keine Informationen vor. Wir schlagen Ihnen vor, dass Sie sich mit Ihren Fragen an das Bundesministerium der Finanzen wenden. Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Postanschrift: 11016 Berlin Tel.: 03018 / 682 - 0 Fax: 03018 / 682 - 32 60 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.bundesfinanzministerium.de Sollten Sie diese Antwort in Form eines Bescheids nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz) wünschen, bitte ich um Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.