Eigentümer Westdeutscher Rundfunk

Der Sachverhalt:

Der Westdeutschen Rundfunks (WDR) ist eine sog. Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes NRW.

Ist das Land NRW der (verantwortlich haftende) Träger und damit automatisch der gesetzliche Eigentümer des WDR?

Da der WDR sowie jede andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt - sich nicht selbst - gehören kann, muß es einen oder mehrere gesetzliche(n) Eigentümer geben.

Bitte senden Sie mir den Namen des/der Eigentümer(s) des WDR zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2017
  • Frist
    7. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigentümer Westdeutscher Rundfunk [#21351]
Datum
3. Mai 2017 02:20
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Sachverhalt: Der Westdeutschen Rundfunks (WDR) ist eine sog. Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes NRW. Ist das Land NRW der (verantwortlich haftende) Träger und damit automatisch der gesetzliche Eigentümer des WDR? Da der WDR sowie jede andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt - sich nicht selbst - gehören kann, muß es einen oder mehrere gesetzliche(n) Eigentümer geben. Bitte senden Sie mir den Namen des/der Eigentümer(s) des WDR zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfrage an Poststelle des Staatskanzlei NRW zum WDR Sehr geehrte(r) P.Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde an da…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage an Poststelle des Staatskanzlei NRW zum WDR
Datum
8. Mai 2017 13:09
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,9 KB


Sehr geehrte(r) P.Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde an das Referat für Medien- und Presserecht weitergeleitet. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihren vollständigen Namen mitzuteilen. Sie berufen sich auf das IFG. Danach hat jede natürli­che Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amt­lichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Auch ansonsten beantworten wir nur Briefe von natürlichen Personen, wozu u.E. eine Namensangabe selbstverständlich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage an Poststelle des Staatskanzlei NRW zum WDR [#21351] Sehr geehrte Kerstin Planken, Ihrer Bitte nach …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage an Poststelle des Staatskanzlei NRW zum WDR [#21351]
Datum
8. Mai 2017 13:21
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Kerstin Planken, Ihrer Bitte nach Nennung des Namens der anfragenden natürlichen Person wird hiermit nachgekommen. Er lautet: Paul Baum. ... Mit freundlichen Grüßen P(aul). B(aum). Anfragenr: 21351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie das Antw…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017
Datum
16. Mai 2017 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 3. Mai 2017. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017 [#21351] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017 [#21351]
Datum
16. Mai 2017 16:04
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage nach dem "Eigentümer" des WDR ist damit leider noch nicht hinreichend beantwortet. Sie antworten, daß der WDR keinen "Eigentümer" im "herkömlichen" Sinne hat. Der WDR muß eine Jahresabschluß wie ein Konzern erstellen, ist selbst Eigentümer von Unternehmen und Anteile an Unternehmen. Dem WDR gehören sehr große Vermögenswerte, wie z. Antragsteller/in Immobilien, Kunstwerke, Sendestudios, -wagen, die gesamte Technik etc. etc. etc. Frau Planken, WEM gehört nun der WDR im "nicht" herkömlichen Sinn? Mit der Bitte um eine genaue Antwort, verbleibe ich bis dahin mit freundlichen Grüßen. Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017 [#21351] Sehr geehrtAntragsteller/in der WDR ist eine re…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017 [#21351]
Datum
28. Juni 2017 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der WDR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Rechtsfähige Anstalten werden durch Gesetz errichtet und sind sie selbst Träger von Rechten wie z.Antragsteller/in Eigentumsrechten. Einen weitergehenden Eigentümer gibt es nicht. Wesentliche Veränderungen des WDR oder eine Auflösung können nur durch Gesetz erfolgen. Für ein solches Gesetz ist der Landtag NRW zuständig. Hierdurch wird der Landtag aber nicht zum "Eigentümer" des WDR. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017 [#21351] Sehr geehrter Armin Laschet, sehr geehrte Na…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017 [#21351]
Datum
27. Juli 2017 08:59
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrter Armin Laschet, sehr geehrte Nathanael Liminski, sehr geehrte Jeanine Heifel, sehr geehrteKersin Planken, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ergeht die Beschwerde und Rüge aufgrund der Verletzung meiner Rechte auf Information und das von Ihrer Seite sehr lange gezeigte ungebührliche und ignorante Verhalten zu meiner gestellten Informationsfreiheitsanfrage „Eigentümer Westdeutscher Rundfunk“ vom 03.05.2017 (#21351). Meine Anfrage wurde von Ihnen nicht vollständig in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte beantworten Sie unverzüglich meine erneute Anfrage über den sachlichen Eigentümer des WDR. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017 [#21351] Sehr geehrte Damen und Herren, meine In…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Antwortschreiben an Herrn Paul Baum vom 16. Mai 2017 [#21351]
Datum
6. Januar 2018 10:10
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentümer Westdeutscher Rundfunk“ vom 03.05.2017 (#21351) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 214 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>