Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt

Anfrage an: Stadt Bad Mergentheim

Ist die Stadt Bad Mergentheim die alleinige Eigentümerin der gesamten Straße Rammelgäßle?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2019
  • Frist
    8. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist die Stadt …
An Stadt Bad Mergentheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt [#60694]
Datum
9. März 2019 16:00
An
Stadt Bad Mergentheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist die Stadt Bad Mergentheim die alleinige Eigentümerin der gesamten Straße Rammelgäßle?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bad Mergentheim
Sehr geehrter Antragsteller/in, da Ihre Anfrage die Eigentumsverhältnisse an einer öffentlichen Straße bzw. Weg z…
Von
Stadt Bad Mergentheim
Betreff
WG: Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt [#60694]
Datum
12. März 2019 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in, da Ihre Anfrage die Eigentumsverhältnisse an einer öffentlichen Straße bzw. Weg zum Inhalt hat, habe ich diese eben an die zuständigen Sachgebiete 23 - Liegenschaften - und 32-2 - Verkehrswesen – zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bad Mergentheim
Sehr geehrtAntragsteller/in   besten Dank für Ihre Anfrage. Ihre Mail ist bei mir gelandet. Da wir eine relativ g…
Von
Stadt Bad Mergentheim
Betreff
Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt [#60694]
Datum
13. März 2019 15:19
Status
Warte auf Antwort
image001.png
15,5 KB
image002.png
869 Bytes
image003.png
3,0 KB
image004.png
1,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in   besten Dank für Ihre Anfrage. Ihre Mail ist bei mir gelandet. Da wir eine relativ große Verwaltung sind, gibt es eine ganze Reihe von Fachabteilungen, die für die unterschiedlichsten Themen verantwortlich zeichnen. Weil Ihre Anfrage sehr allgemein gehalten ist, fällt es mir schwer, Ihre Nachricht an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage - auf welches Thema zielt Ihre Anfrage ab? E.g. · Wegnutzungsrecht / Sondernutzungsrecht? · Reinigung des Weges? · Verkehrssicherungspflicht? · Wegunterhaltungsmaßnahmen? · Dienstbarkeiten? · Öffentliche Widmung? · Leitungsrechte? · etc. Bitte lassen Sie mir eine ergänzende Information zukommen. Sobald die ergänzenden Hinweise hier eingehen, werde ich Ihre Anfrage entweder selbst bearbeiten, oder aber an die entsprechende Fachabteilung weiterleiten. Bis dahin bleibt Ihre Anfrage unbeantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mich interessiert folgendes: Kann die Stra…
An Stadt Bad Mergentheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt [#60694]
Datum
13. März 2019 20:22
An
Stadt Bad Mergentheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mich interessiert folgendes: Kann die Straße "Rammelgäßle" von jedem Bürger gleich genutzt werden? Oder bestehen besondere Ansprüche? Handelt es sich hier z.B. um eine Privatstraße? Weitergehend interessiert es mich aus welchem Grund Garagen in der Straße "Rammelgäßle" vorhanden sind. Die Straße ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> leider konnte ich bisher keine adäquate Antwort Ihrerseits erhalten. Bitte b…
An Stadt Bad Mergentheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt [#60694]
Datum
3. April 2019 20:40
An
Stadt Bad Mergentheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> leider konnte ich bisher keine adäquate Antwort Ihrerseits erhalten. Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist für diese Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt“ vom…
An Stadt Bad Mergentheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt [#60694]
Datum
9. April 2019 07:51
An
Stadt Bad Mergentheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt“ vom 09.03.2019 (#60694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt“ [#60694] [#60694]
Datum
9. April 2019 07:56
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60694 Die Anfrage wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 60694.pdf - 2019-03-13_1-image001.png - 2019-03-13_1-image002.png - 2019-03-13_1-image003.png - 2019-03-13_1-image004.png Anfragenr: 60694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt“ [#60694] [#60694]
Datum
9. April 2019 07:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Bad Mergentheim
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits vermutet, betreffen Ihre Fragen verschiedene Sachgebiete: Sachgebiet 2…
Von
Stadt Bad Mergentheim
Betreff
Eigentümerschaft Fußgängerzone Innenstadt [#60694]
Datum
9. April 2019 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
15,5 KB
image002.png
869 Bytes
image003.png
3,0 KB
image004.png
1,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits vermutet, betreffen Ihre Fragen verschiedene Sachgebiete: Sachgebiet 23 - Liegenschaften - Darstellung der Eigentumsverhältnisse Sachgebiet 32 - Verkehrswesen - Charakter der Straße Sachgebiet 63 - Bauverwaltung und Bauordnung - Garagenproblematik Zu Ihren Fragen nachstehende Informationen: · Eigentumsverhältnisse – Im Liegenschaftskataster ist das „Rammelgäßle“ als Straßenverkehrsfläche deklariert. Die Stadt Bad Mergentheim ist Eigentümerin dieser Straßenverkehrsfläche. · Charakter der Straße – Im Rahmen der Widmung kann die Straße von Jedermann genutzt werden (Auskunft nach Rücksprache mit SG 32). · Garagenproblematik – hierzu kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Kollegen vom SG 63. Sie erreichen unser SG 63 über Tel.: oder aber Sie benutzen die o. g. Mailkontakte. Ich hoffe, daß ich mit den Informationen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen