Eigenwasserversorgung

Anfrage an: Stadt Wernau (Neckar)

* Das Gutachten von Ingenieurbüro RBS Wave zur Eigenwasserversorgung
* Alle Protokolle des Gemeinderates, an denen über dieses Thema gesprochen wurde.
* Eine Kostenaufstellung der bisherigen und zukünftig geplanten Ausgabe und Einnahmen für die geprüften Varianten
* Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Optionen
* Die Korrespondenz mit dem Landratsamt zum Thema
* Die Risikoanalyse mit Bewertungen der Warscheinlichkeit und Auswirkung
* Die Bewertung hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz und die getroffene Maßnahmen
* Die letzten Analyseergebnisse der verschiedenen Brunnen
* Alle Weiteren zur Verfügung stehen Informationen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Das Gutachten v…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigenwasserversorgung [#197553]
Datum
21. September 2020 16:41
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Das Gutachten von Ingenieurbüro RBS Wave zur Eigenwasserversorgung * Alle Protokolle des Gemeinderates, an denen über dieses Thema gesprochen wurde. * Eine Kostenaufstellung der bisherigen und zukünftig geplanten Ausgabe und Einnahmen für die geprüften Varianten * Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Optionen * Die Korrespondenz mit dem Landratsamt zum Thema * Die Risikoanalyse mit Bewertungen der Warscheinlichkeit und Auswirkung * Die Bewertung hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz und die getroffene Maßnahmen * Die letzten Analyseergebnisse der verschiedenen Brunnen * Alle Weiteren zur Verfügung stehen Informationen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197553/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigenwasserversorgung“ vom 21.09.2020 (#197553) …
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eigenwasserversorgung [#197553]
Datum
26. Oktober 2020 09:37
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigenwasserversorgung“ vom 21.09.2020 (#197553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197553/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigenwasserversorgung“ vom 21.09.2020 (#197553) …
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eigenwasserversorgung [#197553]
Datum
15. November 2020 21:50
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigenwasserversorgung“ vom 21.09.2020 (#197553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte senden Sie mich umgehend die Informationen zu oder veröffentlichen Sie diese wie in der Gemeinderatsitzung zugesagt bis spätesten 23.11.2013, ansonsten werde ich mich an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und die Presse wenden. Wir alle Schauen verwundert in die USA, aber wie hält es die wernauer Verwaltung mit der Rechtsstaatlichkeit hier in diesem Fall und allgemein mit all den nicht öffentlichen Sitzungen? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197553/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>