Eilt Einhaltung EU Recht

Der Anfrage , liegt folgender Sachverhalt zu Grunde , zur Herstellung von Rechtssicherheit , auch in Verbindung mit EU Recht. Auch was die Kosten sind , wenn man so regiert und ob nur der Steuerzahler , für diese Kosten , dann aufkommen muss.

Sachverhalt :

Der Bürger zeigt Zivilcourage und zeigt Rechtsverletzungen / Straftaten an.
Der Bürger davon ausgeht , dass Zeugen geschützt werden.

Ablauf Strafverfolgung :

Staatsanwaltschaft
Ohne Aufnahme von Ermittlung / Verfahren sofort eingestellt ( nennt man nicht nur Strafvereitelung , gerade durch das Gewaltmonopol in der Strafverfolgung ).

Generalstaatsanwaltschaft
Bestätigt diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft , trotz Strafvereitelungen.

Oberlandesgericht
Bestätigt diese Entscheidung , trotz Zweifacher Strafvereitelungen und verlangt nun vom Bürger , dass dieser wegen dieser Strafvereitelung , den Sachverhalt mit Anwalt vortragen soll.
Auf eine Beschwerde , gerade zu diesen Sachverhalt und Verletzung rechtlichen Gehörs , dem Bürger der Zivilcourage zeigte , Gerichtskosten auferlegt werden und durch das OLG , jedes weitere Rechtsmittel verweigert wird.

Bundesverfassungsgericht
Nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht an.

Auszug Homepage Bundesverfassungsgericht / Aufgaben
…..Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.....

Frage 1 :
Was bedeutet , so eine Entscheidung , in Verbindung von EU Recht , Art. 3 (1) GG bis Art. 49(3) GRCH und die EU klar entschied , rechtssichere Entscheidungen jetzt wie diese , nicht immer wieder , in Frage stellen und auslegen kann ?

Frage 2 .
Was kostet es dem Steuerzahler , wenn alle Vier genannten Behörden und Gerichte , JEDER nur eine Stunde , für diese Entscheidung benötigen ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juli 2019
  • Frist
    28. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Norbert Rath
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Anfrage…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Norbert Rath
Betreff
Eilt Einhaltung EU Recht [#159927]
Datum
26. Juli 2019 05:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Anfrage , liegt folgender Sachverhalt zu Grunde , zur Herstellung von Rechtssicherheit , auch in Verbindung mit EU Recht. Auch was die Kosten sind , wenn man so regiert und ob nur der Steuerzahler , für diese Kosten , dann aufkommen muss. Sachverhalt : Der Bürger zeigt Zivilcourage und zeigt Rechtsverletzungen / Straftaten an. Der Bürger davon ausgeht , dass Zeugen geschützt werden. Ablauf Strafverfolgung : Staatsanwaltschaft Ohne Aufnahme von Ermittlung / Verfahren sofort eingestellt ( nennt man nicht nur Strafvereitelung , gerade durch das Gewaltmonopol in der Strafverfolgung ). Generalstaatsanwaltschaft Bestätigt diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft , trotz Strafvereitelungen. Oberlandesgericht Bestätigt diese Entscheidung , trotz Zweifacher Strafvereitelungen und verlangt nun vom Bürger , dass dieser wegen dieser Strafvereitelung , den Sachverhalt mit Anwalt vortragen soll. Auf eine Beschwerde , gerade zu diesen Sachverhalt und Verletzung rechtlichen Gehörs , dem Bürger der Zivilcourage zeigte , Gerichtskosten auferlegt werden und durch das OLG , jedes weitere Rechtsmittel verweigert wird. Bundesverfassungsgericht Nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht an. Auszug Homepage Bundesverfassungsgericht / Aufgaben …..Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden..... Frage 1 : Was bedeutet , so eine Entscheidung , in Verbindung von EU Recht , Art. 3 (1) GG bis Art. 49(3) GRCH und die EU klar entschied , rechtssichere Entscheidungen jetzt wie diese , nicht immer wieder , in Frage stellen und auslegen kann ? Frage 2 . Was kostet es dem Steuerzahler , wenn alle Vier genannten Behörden und Gerichte , JEDER nur eine Stunde , für diese Entscheidung benötigen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath
Norbert Rath
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eilt Einhaltung EU Recht“ vom 26.07.2…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Norbert Rath
Betreff
AW: Eilt Einhaltung EU Recht [#159927]
Datum
28. August 2019 03:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eilt Einhaltung EU Recht“ vom 26.07.2019 (#159927) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath Anfragenr: 159927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Norbert Rath
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eilt Einhaltung EU Recht“ vom 26.07.2…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Norbert Rath
Betreff
AW: Eilt Einhaltung EU Recht [#159927]
Datum
25. Februar 2020 02:52
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eilt Einhaltung EU Recht“ vom 26.07.2019 (#159927) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath Anfragenr: 159927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159927

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Norbert Rath
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eilt Einhaltung EU Recht“ vom 26.07.2…
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Von
Norbert Rath
Betreff
AW: Eilt Einhaltung EU Recht [#159927]
Datum
4. März 2020 05:22
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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