"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"

Bei der Absage des Länderspieles im November 2015 sagte der Bundesinnenminister: "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern".

Warum verunsichern die Antworten die Bevölkerung?
Welche Informationen wurde zurückgehalten?
Warum wurden diese zurückgehalten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2016
  • Frist
    30. August 2016
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der Absage d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" [#17408]
Datum
29. Juli 2016 10:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Absage des Länderspieles im November 2015 sagte der Bundesinnenminister: "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern". Warum verunsichern die Antworten die Bevölkerung? Welche Informationen wurde zurückgehalten? Warum wurden diese zurückgehalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich zu meiner Anfrage keine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" [#17408]
Datum
26. Januar 2017 08:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich zu meiner Anfrage keine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
170126, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Az: O3-12007/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in   Sehr geehrtA…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
170126, Antragsteller/in, Antragsteller/in,
Datum
26. Januar 2017 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
319,3 KB
Az: O3-12007/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in   Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Zuschrift vom 26. Januar 2017, mit der Sie an die Beantwortung Ihrer Eingabe vom 29. Juli 2016 erinnern. Bei Ihrer Anfrage vom 29. Juli 2016 handelte es sich - entgegen Ihrer Annahme - nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), da nicht nach in Akten gespeicherten Informationen gefragt, sondern eine inhaltliche Sachauskunft begehrt wurde. Daher wurde Ihr Schreiben als Bürgerschreiben bewertet und an den Bürgerservice zur Beantwortung weitergeleitet. Durch ein Büroversehen blieb Ihre Nachricht bisher unbeantwortet, hierfür bitte ich um Entschuldigung. Sie thematisieren die Äußerung des Ministers im Zusammenhang mit der Absage des Länderspieles im November 2015 "…ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern…“. Hierzu hat sich Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière in mehreren Interviews, beispielsweise im „Portrait“ mit „taz. der Tageszeitung“ am 17. Juli 2016 wie folgt geäußert: „…. Wir mussten davon ausgehen, dass es nicht nur einen Anschlag im Stadion geben konnte, sondern auch am Hauptbahnhof. Ich wollte, dass die Menschen ohne Panik schnell den Bahnhof verlassen. Das war eine ernste Lage. Das hatte ich im Kopf. Aber isoliert betrachtet, war der Satz natürlich nicht besonders glücklich. Vor Ort haben ihn alle richtig verstanden……“ Zu Ihrer Information füge ich das gesamte Portrait als Anlage bei. Ich hoffe, dass Ihnen diese Information weiterhilft und bitte abschließend nochmals um Entschuldigung für die nicht erfolgte Beantwortung Ihres Schreibens vom 29. Juli 2016. Mit freundlichen Grüßen