"Ein unfassbarer Fall..." Berichterstattung im öffentlichen Anzeiger vom 13.11.2018
Antrag nach dem LTranspG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bescheid der Kreisverwaltung / Landrätin, in welchem dem Busunternehmen verboten wird, den betroffenen Fahrer weiterhin für Transporte von (Kindergarten-)kindern einzusetzen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) .
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Ich verzichte ausdrücklich auf die Offenlegung des Namens des betroffenen Fahrers bzw. sonstiger personenbezogener Daten; diese dürfen unkenntlich gemacht werden. Auch der Name des betroffenen Unternehmens darf unkenntlich gemacht werden.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Laut Auskunft der Kreisverwaltung gab es keinen schriftlichen Bescheid. Die Anordnung wurde mündlich getroffen und kurz später auch wieder mündlich aufgehoben.
Information nicht vorhanden
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Datum14. November 2018
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18. Dezember 2018
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