Einbehalten der Grundsicherung

Seit einem Jahr zahlt das Sozialamt Berlin Reinickendorf keine Grundsicherung mehr. Ich beziehe seit April 2016 Altersrente. Der Vorwurf der fehlenden Mitwirkung ist eine Schutzbehauptung. Alle geforderten Unterlagen wurden bis April 2019 nachgereicht. Eine Anhörung vor dem LSG Potsdam blieb erfolglos, da, nach Meinung der Richterin, ich nicht eindeutig erklären konnte wie ich überleben konnte / kann. In den Kontoauszügen wurden keine auffälligen Einzahlungen entdeckt ( Parteispenden, Zahlungen von Lobbyverbänden oder Industrie ). Seit dieser Zeit verweigert das Sozialamt jeglichen Kontakt mit mir, Fragen werden ignoriert. Scheinbar existiere ich nicht, habe keine Rechte, Das schöne Pamphlet, genannt Grundgesetz findet bei mir keine Anwendung. Es steht in dieser Sache noch ein Verfahren vor dem Sozialgericht aus. Auf meine diversen Anfragen bekomme ich nur ablehnende Bescheide bzw. Erklärungen. So steht für mich fest, dass das "Sozialamt" mich mobbt. Allein daran zu erkennen, dass der Petitionsausschuss des Bundestages, der stellvertretende Bürgermeister, der vorsitzende Richter des Sozialgerichts sich den Geschichten des Sozialamt´s - Mitarbeiters anschließen, ohne mich auch nur im entferntesten befragt zu haben. Allem Anschein nach gibt es in dieser Republik nichts und niemanden der mir zu meinem Recht verhelfen will oder kann ! 750 Euro Rente sind kein Aufschrei wert. Eins allerdings ist sicher, meine Beerdigung müssen sie noch bezahlen....

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  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
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Christian Lindau
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Christian Lindau
Betreff
Einbehalten der Grundsicherung [#179811]
Datum
9. Februar 2020 15:17
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einem Jahr zahlt das Sozialamt Berlin Reinickendorf keine Grundsicherung mehr. Ich beziehe seit April 2016 Altersrente. Der Vorwurf der fehlenden Mitwirkung ist eine Schutzbehauptung. Alle geforderten Unterlagen wurden bis April 2019 nachgereicht. Eine Anhörung vor dem LSG Potsdam blieb erfolglos, da, nach Meinung der Richterin, ich nicht eindeutig erklären konnte wie ich überleben konnte / kann. In den Kontoauszügen wurden keine auffälligen Einzahlungen entdeckt ( Parteispenden, Zahlungen von Lobbyverbänden oder Industrie ). Seit dieser Zeit verweigert das Sozialamt jeglichen Kontakt mit mir, Fragen werden ignoriert. Scheinbar existiere ich nicht, habe keine Rechte, Das schöne Pamphlet, genannt Grundgesetz findet bei mir keine Anwendung. Es steht in dieser Sache noch ein Verfahren vor dem Sozialgericht aus. Auf meine diversen Anfragen bekomme ich nur ablehnende Bescheide bzw. Erklärungen. So steht für mich fest, dass das "Sozialamt" mich mobbt. Allein daran zu erkennen, dass der Petitionsausschuss des Bundestages, der stellvertretende Bürgermeister, der vorsitzende Richter des Sozialgerichts sich den Geschichten des Sozialamt´s - Mitarbeiters anschließen, ohne mich auch nur im entferntesten befragt zu haben. Allem Anschein nach gibt es in dieser Republik nichts und niemanden der mir zu meinem Recht verhelfen will oder kann ! 750 Euro Rente sind kein Aufschrei wert. Eins allerdings ist sicher, meine Beerdigung müssen sie noch bezahlen....
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Lindau Anfragenr: 179811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179811 Postanschrift Christian Lindau << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Lindau

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrter Herr Lindau, in Bezug auf Ihren Antrag vom 9.02.2020 möchte ich Ihnen mitteilen, dass in der Senatsv…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Einbehalten der Grundsicherung [#179811]
Datum
10. Februar 2020 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Lindau, in Bezug auf Ihren Antrag vom 9.02.2020 möchte ich Ihnen mitteilen, dass in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hierzu keine Akten geführt werden. Mit freundlichen Grüßen