Einbruch und Diebstahl in Wuppertal, Remscheid und Solingen – Konkrete Fallzahlen 2003 bis 2014

Kopien von Dokumenten, aus denen die Entwicklung der Fallzahlen zu nachfolgend bezeichneten Delikten bzw. Deliktgruppen auf dem Gebiet der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Wuppertal in den Jahren 2003 bis einschließlich 2014 hervorgeht.

Ausdrücklich ersuche ich nicht um einen Verweis auf die offizielle Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS), sondern um detailliertere Angaben.

Konkret beantrage ich daher die Mitteilung der genauen Fallzahlen zu den PKS-Schlüsselzahlen

- 35*00 (Wohnungseinbruchsdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB),

- 436**00 (Tageswohnungseinbruch als Bestandteil des Wohnungseinbruchs),

- 425**00 (schwerer Diebstahls aus Kiosken, Warenhäuser, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenster, Schaukästen und Vitrinen) sowie

- 426**00 (Ladendiebstahl)

und zwar jeweils

- betreffend das Gebiet der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Wuppertal,

- einzeln aufgeführt nach den Stadtgebieten Wuppertal, Remscheid und Solingen

- sowie einzeln für jedes Quartal der Jahre 2003 bis einschließlich 2014.

Sollten einzelne Daten nicht verfügbar sein, so bitte ich um Mitteilung darüber, davon unabhängig übersenden Sie mir bitte alle verfügbaren, meine Anfrage betreffenden Daten.

Falls dem Innenminsterium des Landes NRW zu dieser Anfrage wider Erwarten keine Informationen vorliegen, so übermitteln Sie meinen Antrag bitte an zuständige nachgeordnete Behörde und unterrichten mich freundlicherweise darüber.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2015
  • Frist
    14. März 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einbruch und Diebstahl in Wuppertal, Remscheid und Solingen – Konkrete Fallzahlen 2003 bis 2014 [#8651]
Datum
10. Februar 2015 10:34
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien von Dokumenten, aus denen die Entwicklung der Fallzahlen zu nachfolgend bezeichneten Delikten bzw. Deliktgruppen auf dem Gebiet der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Wuppertal in den Jahren 2003 bis einschließlich 2014 hervorgeht. Ausdrücklich ersuche ich nicht um einen Verweis auf die offizielle Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS), sondern um detailliertere Angaben. Konkret beantrage ich daher die Mitteilung der genauen Fallzahlen zu den PKS-Schlüsselzahlen - 35*00 (Wohnungseinbruchsdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB), - 436**00 (Tageswohnungseinbruch als Bestandteil des Wohnungseinbruchs), - 425**00 (schwerer Diebstahls aus Kiosken, Warenhäuser, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenster, Schaukästen und Vitrinen) sowie - 426**00 (Ladendiebstahl) und zwar jeweils - betreffend das Gebiet der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Wuppertal, - einzeln aufgeführt nach den Stadtgebieten Wuppertal, Remscheid und Solingen - sowie einzeln für jedes Quartal der Jahre 2003 bis einschließlich 2014. Sollten einzelne Daten nicht verfügbar sein, so bitte ich um Mitteilung darüber, davon unabhängig übersenden Sie mir bitte alle verfügbaren, meine Anfrage betreffenden Daten. Falls dem Innenminsterium des Landes NRW zu dieser Anfrage wider Erwarten keine Informationen vorliegen, so übermitteln Sie meinen Antrag bitte an zuständige nachgeordnete Behörde und unterrichten mich freundlicherweise darüber.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einbruch und Diebstahl in Wuppertal, Rems…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einbruch und Diebstahl in Wuppertal, Remscheid und Solingen – Konkrete Fallzahlen 2003 bis 2014 [#8651]
Datum
23. März 2015 12:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einbruch und Diebstahl in Wuppertal, Remscheid und Solingen – Konkrete Fallzahlen 2003 bis 2014" vom 10.02.2015 (#8651) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass Ihre sehr umfangreiche Anfrage aufgrund anderweitiger …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.2.2015 "Einbruch und Diebstahl in Wuppertal, Remscheid und Solingen – Konkrete Fallzahlen 2003 bis 2014 [#8651]"
Datum
24. März 2015 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass Ihre sehr umfangreiche Anfrage aufgrund anderweitiger priorisierter Vorgänge/Anfragen zunächst zurückgestellt werden musste. Ein Zwischenbescheid dazu wurde von mir bedauerlicherweise versäumt. Ihre Anfrage wird nunmehr geprüft. Sie erhalten zeitnah eine ergänzende Antwort über die weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 10.2.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen eine Auswertung für den Pol…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.2.2015
Datum
27. März 2015 08:38
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen eine Auswertung für den Polizeibezirk Wuppertal sowie gesondert für die Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid zu der Entwicklung der Fallzahlen und Aufklärungsquoten - des Wohnungseinbruchdiebstahls - des Tageswohnungseinbruchs - des schweren Diebstahls aus Kiosken, Warenhäusern pp. und - des Ladendiebstahls. Die Tabellen bilden jeweils die Daten für die Jahre 2003 - 2014 ab. Quartalsbezogene Auswertungen (unterjährige Auswertungen) sind nicht möglich. Das LKA NRW führt zum Jahresende für alle durch die Polizeibehörden in der PKS erfassten Datensätze eine abschließende Qualitätssicherung sowie weitreichende Plausibilitätskontrollen durch. Aus diesen umfangreichen und zeitintensiven Maßnahmen der statistischen Qualitätssicherung sind regelmäßig Korrekturen und Erläuterungen abzuleiten, so dass valide Daten regelmäßig erst Anfang März des Folgejahres vorliegen. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen