Einbürgerungen ukrainischer Staaatsbürger in Stuttgart

Wieviele ukrainische Staatsbürger beantragten seit 2010 die deutsche Staatsbürgerschaft?
Wieviele dieser Antragsteller wurden eingebürgert?
Wieviele Anträge wurden abgelehnt?
Wieviele Antragsteller wurden unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert?
Wieviele der seit 2014 abgelehnten Anträge stammten von Antragstellern aus den seit 2014 besetzten Gebieten Lughansk, Donezk und der Krim?
Wieviele der eingbürgerten Antragsteller, seit 2014, stammten aus den besetzten Gebieten Lughansk, Donezk und der Krim?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele ukrainis…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde Details
Von
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Betreff
Einbürgerungen ukrainischer Staaatsbürger in Stuttgart [#193162]
Datum
20. Juli 2020 18:54
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele ukrainische Staatsbürger beantragten seit 2010 die deutsche Staatsbürgerschaft? Wieviele dieser Antragsteller wurden eingebürgert? Wieviele Anträge wurden abgelehnt? Wieviele Antragsteller wurden unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert? Wieviele der seit 2014 abgelehnten Anträge stammten von Antragstellern aus den seit 2014 besetzten Gebieten Lughansk, Donezk und der Krim? Wieviele der eingbürgerten Antragsteller, seit 2014, stammten aus den besetzten Gebieten Lughansk, Donezk und der Krim?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193162/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde
Poststelle 32-41 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an die Ausländerbehörde Stuttgart. W…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde
Betreff
Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht: Einbürgerungen ukrainischer Staaatsbürger in Stuttgart [#193162]
Datum
20. Juli 2020 18:54
Status
Warte auf Antwort
Poststelle 32-41 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an die Ausländerbehörde Stuttgart. Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten, Sie erhalten dann weitere Informationen. Angesichts der Vielzahl hier täglich eingehender Anfragen bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Hinweise zur aktuellen Situation: Aus Gründen des Infektionsschutzes können Termine für persönliche Vorsprachen nur in dringenden und unaufschiebbaren Einzelfällen vereinbart werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Elektronische Aufenthaltstitel (eAT) werden daher auf dem Postweg übersandt. Eine persönliche Vorsprache zur Abholung ist nicht erforderlich! Von weiteren Nachfragen bitten wir abzusehen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde Stuttgart ausschließlich folgende Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> und bitte nicht die persönlichen Daten der Mitarbeiter/-innen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.stuttgart.de/ Wir danken für Ihr Verständnis. Ihre Ausländerbehörde Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 70161 Stuttgart Tel. 0711 216-0
Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde
Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 20.07.2020 z…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde
Betreff
Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger
Datum
30. Juli 2020 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 20.07.2020 zur Einbürgerung von ukrainischen Staatsangehörigen. Nach dem Landesinformationsgesetz (LIFG) haben Auskunftersuchende unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen. Nach der Begriffsdefinition in § 3 Ziffer 3 sind amtliche Informationen: jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Zur Beantwortung Ihrer Fragen 2 und 4 darf ich auf die unten beigefügte Tabelle verweisen, die auch im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens dem Gericht übergeben wurde. Frage 1: vom 01.01.2010-31.12.2019 haben 725 ukrainische Staatsangehörige einen Einbürgerungsantrag gestellt. Frage 3: in 31 Fällen wurde im o.g. Zeitraum der Einbürgerungsantrag abgelehnt oder zurück genommen. Die Fragen 5 und 6 können nicht beantwortet werden, da das Herkunftsgebiet aus der Ukraine kein statistisches Erhebungskriterium darstellt. Dabei wird auf 9 Abs. 2 LIFG verwiesen. Danach kann der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt werden, wenn dessen Bearbeitung einen für die informationspflichtige Stelle unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde, da diese Info so nicht vorhanden ist und auch nicht statistisch erfasst werden (§ 9 Abs. 2 Ziffer 3 LIFG).. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#193162] Sehr geehrteAntragsteller/in sie sprechen von 725 Anträ…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#193162]
Datum
13. August 2020 05:59
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sie sprechen von 725 Anträgen und 31 Ablehnungen oder zurückgezogenen Anträgen. Die Liste unten enthält aber nur 613 Personen. Was ist mit den 81 "fehlenden" Fällen? Wie sind diese einzuordnen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193162/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde
Antwort: AW: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#193162] Sehr geehrteAntragsteller/in bei den von Ihnen…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Ausländerbehörde
Betreff
Antwort: AW: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#193162]
Datum
13. August 2020 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei den von Ihnen benannten Fällen, handelt es sich um Personen, die aus Stuttgart verzogen sind bzw. in Einzelfällen auch, Personen, die während des laufenden Verfahrens verstorben sind. Mit freundlichen Grüßen