Eine Liste aller Betriebe in schleswig-Holstein, die nach § 26 und § 28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen.

Eine Liste aller Betriebe in Schleswig-Holstein, die nach § 26 und § 28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Mai 2015
  • Frist
    19. Juni 2015
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Kristof Pohlmann
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Kristof Pohlmann
Betreff
Eine Liste aller Betriebe in schleswig-Holstein, die nach § 26 und § 28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen. [#9866]
Datum
20. Mai 2015 14:48
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Betriebe in Schleswig-Holstein, die nach § 26 und § 28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kristof Pohlmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kristof Pohlmann

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Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
AW: Eine Liste aller Betriebe in Schleswig-Holstein, die nach § 26 und § 28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Eine Liste aller Betriebe in Schleswig-Holstein, die nach § 26 und § 28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen.
Datum
25. Juni 2015 14:51
Status
Sehr geehrter Herr Pohlmann, gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 IZG-SH werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren und Auslagen erhoben. Bei Ihrer Frage nach einer Liste aller Betriebe in Schleswig-Holstein, die nach § 26 und § 28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen, handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 2 IZG-SH. Die erbetenen Informationen müssen größtenteils durch Einzelrecherche in den Verwaltungsakten ermittelt werden. Für die abschließende Bearbeitung Ihrer Anfrage würden daher gemäß Tarifstelle 1.3 der Anlage zum IZG-SH-KostenVO je nach Zeitaufwand Gebühren anfallen. Denn die von Ihnen erbetene Liste existiert nicht und kann auch nicht ohne erheblichen Aufwand erstellt werden. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob von Ihrer Seite weiterhin Interesse an der begehrten Auskunft besteht, obwohl sie entgegen Ihrer Meinung mit Kosten verbunden ist. Bei fortbestehendem Interesse bitte ich ferner um Konkretisierung des Antrags, insbesondere für welche Branchen (NACE-Code) Sie die Informationen benötigen und welche Angaben zu den Betrieben erforderlich sind. Außerdem bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen postalischen Adresse (ladungsfähige Anschrift). Freundliche Grüße Martin Fiedler LLUR S-H