Einfache Anfrage zur Einführung der Biotüte (Bringsystem)

Zum 01.01.2020 wurde auch im Landkreis Vulkaneifel vom System der Biotonne
(Holsystem) auf das System Bio tüte (Bringsystem) mit dazugehörigen
Sammelcontainern umgestellt.

Zu dieser Umstellung den Landkreis Vulkaneifel betreffend habe ich nun einige
Fragen um deren Beantwortung ich hiermit bitte.

Ein Anrecht auf beantwortung dieser Fragen ergibt sich aus dem
LTranspG & VIG.

Aufgeteilt habe ich meine Fragen in 2 Themenbereiche.

Standortwahl / Vorschriften / Verantwortung / Zuständigkeit:

1. Nach welchen Vorgaben und Vorschriften wurden die Standorte der
Sammelcontainer festgelegt?

2. Welche Bedingungen unter den Aspekten Verkehrssicherheit & Umweltschutz
müssen für einen solchen Standort erfüllt sein und unter welchen Bedingungen
wäre eine Aufstellung nicht erlaubt?

3. Wer prüft die Einhaltung dieser Standortvorgaben?

4. Inwiefern spielte hierbei die Zugänglichkeit für Menschen mit Handicap,
so z.B. Rollstuhlfahrer eine Rolle?

5. Bekanntlich sind die Container für Menschen mit Handicap nur schwer
oder gar nicht nutzbar, wie soll dieser Mangel in Zukunft behoben werden?

Aspekt Rohstoffe / Umweltschutz / Folgeschäden

1. Wie und wo genau wird der in der Vulkaneifel gesammelte Biomüll verwertet.

2. Wie hoch war die Menge des über das neue System gesammelten Biomülles
in den ersten 6 Monaten und wie unterscheidet sich die Menge im Vergleich zum
ersten Halbjahr 2019 mit der Biomülltonne?

3. Wie hoch ist der Anteil von Fehlwürfen im Biomüllcontainern und wie unterscheidet sich dieser zur Biomülltonne.

4. Was passiert mit Containern die durch Fehlwürfe befüllt wurden?

5. In welchen Abständen sollen die Biomüllcontainer vertraglich gereinigt werden
und wie oft werden diese tatsächlich gereinigt?

6. Wer ist für die Reinigung der Standorte der Biomülltonnen zuständig?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückantwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum 01.01.2020 wu…
An Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier Details
Von
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Betreff
Einfache Anfrage zur Einführung der Biotüte (Bringsystem) [#191671]
Datum
27. Juni 2020 22:25
An
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum 01.01.2020 wurde auch im Landkreis Vulkaneifel vom System der Biotonne (Holsystem) auf das System Bio tüte (Bringsystem) mit dazugehörigen Sammelcontainern umgestellt. Zu dieser Umstellung den Landkreis Vulkaneifel betreffend habe ich nun einige Fragen um deren Beantwortung ich hiermit bitte. Ein Anrecht auf beantwortung dieser Fragen ergibt sich aus dem LTranspG & VIG. Aufgeteilt habe ich meine Fragen in 2 Themenbereiche. Standortwahl / Vorschriften / Verantwortung / Zuständigkeit: 1. Nach welchen Vorgaben und Vorschriften wurden die Standorte der Sammelcontainer festgelegt? 2. Welche Bedingungen unter den Aspekten Verkehrssicherheit & Umweltschutz müssen für einen solchen Standort erfüllt sein und unter welchen Bedingungen wäre eine Aufstellung nicht erlaubt? 3. Wer prüft die Einhaltung dieser Standortvorgaben? 4. Inwiefern spielte hierbei die Zugänglichkeit für Menschen mit Handicap, so z.B. Rollstuhlfahrer eine Rolle? 5. Bekanntlich sind die Container für Menschen mit Handicap nur schwer oder gar nicht nutzbar, wie soll dieser Mangel in Zukunft behoben werden? Aspekt Rohstoffe / Umweltschutz / Folgeschäden 1. Wie und wo genau wird der in der Vulkaneifel gesammelte Biomüll verwertet. 2. Wie hoch war die Menge des über das neue System gesammelten Biomülles in den ersten 6 Monaten und wie unterscheidet sich die Menge im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 mit der Biomülltonne? 3. Wie hoch ist der Anteil von Fehlwürfen im Biomüllcontainern und wie unterscheidet sich dieser zur Biomülltonne. 4. Was passiert mit Containern die durch Fehlwürfe befüllt wurden? 5. In welchen Abständen sollen die Biomüllcontainer vertraglich gereinigt werden und wie oft werden diese tatsächlich gereinigt? 6. Wer ist für die Reinigung der Standorte der Biomülltonnen zuständig? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückantwort.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191671/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einfache Anfrage zur Einführung der Biotüte (Bri…
An Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier Details
Von
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Betreff
AW: Einfache Anfrage zur Einführung der Biotüte (Bringsystem) [#191671]
Datum
31. Juli 2020 12:26
An
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einfache Anfrage zur Einführung der Biotüte (Bringsystem)“ vom 27.06.2020 (#191671) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191671/
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Einfache Anfrage zur Einführung der Biotüte Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer…
Von
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Betreff
Einfache Anfrage zur Einführung der Biotüte
Datum
3. August 2020 17:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Die länger dauernde Rückmeldung bitten wir zu entschuldigen. Da es sich um eine umfangreiche Anfrage handelt, nimmt die Beantwortung längere Zeit in Anspruch. Wir werden Ihre Anfrage im Laufe der Woche beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Anfrage zur Einführung einer Biotüte Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchten wir uns für die Verzögerung de…
Von
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Betreff
Anfrage zur Einführung einer Biotüte
Datum
5. August 2020 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchten wir uns für die Verzögerung der Beantwortung entschuldigen. Für die Beantwortung Ihrer umfangreichen Fragen waren mehrere Fachabteilungen zu beteiligen. Gerne nehmen wir zu Ihren Fragen wie folgt Stellung: zu Themenblock 1: Standortwahl/Vorschriften/Verantwortung/Zuständigkeit 1. Nach welchen Vorgaben und Vorschriften wurden die Standorte der Sammelcontainer festgelegt? 2. Welche Bedingungen unter den Aspekten Verkehrssicherheit & Umweltschutz müssen für einen solchen Standort erfüllt sein und unter welchen Bedingungen wäre eine Aufstellung nicht erlaubt? 3. Wer prüft die Einhaltung dieser Standortvorgaben? 4. Inwiefern spielte hierbei die Zugänglichkeit für Menschen mit Handicap, so z.B. Rollstuhlfahrer eine Rolle? 5. Bekanntlich sind die Container für Menschen mit Handicap nur schwer oder gar nicht nutzbar, wie soll dieser Mangel in Zukunft behoben werden? Antwort zu 1-5: Die Standorte für die Biogutcontainer befinden sich im Landkreis Vulkaneifel alle auf öffentlichen Flächen. Jeder sowohl seitens der Ortsgemeinden als auch seitens unserer Kundinnen und Kunden gewünschte Standort ist daher unter anderem nach Landesstraßenrecht individuell für den jeweiligen Standort zu prüfen. Des Weiteren sind die Vorschriften nach dem KrWG und dem LKrWG sowie die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften) für jeden Standort zu berücksichtigen. Hinsichtlich der einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften prüft der A.R.T. jeden Standort. Alle eingesetzten Sammelbehälter sind DIN-genormte Behälter, die bundesweit für die Restabfallsammlung eingesetzt werden. Der A.R.T. setzt inzwischen aber auch niedrigere Abfallsammelbehälter ein und steht in Kontakt mit den Koordinierungsstellen bzw. Vorsitzenden der Beiräte von Menschen mit Behinderung bei den jeweiligen Verbandsmitgliedern. Der Integrationsbeauftragte der Stadt Trier hat sich beispielsweise vor Ort in einem Praxistest mittels Rollstuhl von der besseren Einfüllmöglichkeit überzeugen können. Zu Themenblock 2: Aspekt Rohstoffe/Umweltschutz/Folgeschäden zu 1: Wie und wo genau wird der in der Vulkaneifel gesammelte Biomüll verwertet? Der in der Vulkaneifel gesammelte Bioabfall wird in einer Biogasanlage in Reinsfeld (Zeus GmbH & Co KG, Öko-Energiepark 1, 54421 Reinsfeld) verwertet (Erzeugung von Strom und Wärme). Die Gärreste werden in der Landwirtschaft ausgebracht. zu 2: Wie hoch war die Menge des über das neue System gesammelten Biomülles in den ersten 6 Monaten und wie unterscheidet sich die Menge im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 mit der Biomülltonne? Im Landkreis Vulkaneifel lag die eingesammelte Halbjahresmenge in 2019 für das Holsystem bei 1.970,23 Mg, wobei üblicherweise ein Grüngutanteil von bis zu 50 % in Abzug gebracht werden muss. Im Rahmen des Bringsystems wurden vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 ca. 1.300 Mg Speise- und Nahrungsabfälle eingesammelt. Für eine hochwertige Vergärung, wie Sie aktuell erfolgt, sind Küchen- und Speisereste besonders gut geeignet, da Sie einen wesentlich höheren Gasertrag haben als Grüngut. zu 3: Wie hoch ist der Anteil von Fehlwürfen im Biomüllcontainern und wie unterscheidet sich dieser zur Biomülltonne? Anhand einer Sortieranalyse im Jahr 2019 für das Verbandsgebiet des A.R.T. wurde von einem drittbeauftragten Institut festgestellt, dass der Fremdstoffanteil im Bringsystem bei 1% liegt. Im Landkreis Vulkaneifel lag der Fremdstoffanteil in der herkömmlichen Biotonne bei 2,4%. zu 4: Was passiert mit Containern die durch Fehlwürfe befüllt wurden? Die Fremdstoffe werden durch die Anlagentechnik der Biogasanlage vor der Verwertung heraussortiert und im Anschluss fachgerecht entsorgt. zu 5: In welchen Abständen sollen die Biomüllcontainer vertraglich gereinigt werden und wie oft werden diese tatsächlich gereinigt? Die Sammelbehälter für Biogut werden wöchentlich geleert und wurden bis zum 01.07.2020 alle zwei Wochen gereinigt. Ab dem 01.07.2020 bis zum Herbst reinigen wir die Sammelbehälter wöchentlich. Sollte ein Sammelbehälter versehentlich nicht gereinigt werden, so kann dies beim A.R.T. reklamiert werden, damit die Reinigung schnellstmöglich nachgeholt werden kann. In der Winterzeit können Waschfahrzeuge aus technischen Gründen nicht eingesetzt werden. In dieser Jahreszeit ist eine Reinigung in der Regel auch nicht erforderlich. zu 6: Wer ist für die Reinigung der Standorte der Biomülltonnen zuständig? Zuständig für die Reinigung der Standorte der Biogutcontainer ist der A.R.T. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zur Einführung einer Biotüte [#191671] Sehr geehrteAntragsteller/in werte Damen und Herren, danke für…
An Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Einführung einer Biotüte [#191671]
Datum
5. August 2020 22:18
An
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in werte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort zu meiner Anfrage. Aus Ihrer Antwort haben sich für mich nun einzelne Folgefragen ergeben, welche ich Ihnen hiermit ebenfalls mit der Bitte um Beantwortung nachreiche. Zu Themenblock 1 Ihre zusammengefasste Antwort zu den Fragen 1 – 5. Bezüglich der Standorte teilten Sie mir mit, dass die Standortwahl gemäß Landesstraßenrecht (ich vermute hiermit meinten Sie das LstrG Rheinland-Pfalz) und den Vorgaben nach KrWG und dem LKrWG sowie die Unfallverhütungsvorschriften geprüft und getroffen wurden. Da die Gesetze und Vorschriften sehr umfangreich sind bitte ich Sie die näheren Bereiche etwas genauer zu nennen, welche genauen Paragraphen, Normen und UVV – Vorgaben wurden bzw. mussten berücksichtigt werden? Des Weiteren, an welchen Standorten im Vulkaneifelkreis werden bereits die von Ihnen beschriebenen „niedrigere Abfallsammelbehälter“ eingesetzt und in welchem Umfang sollen diese denn zukünftig eingesetzt werden? Zu Themenblock 2: Antwort 2: Wie hoch ist den der Grüngutanteil in diesen 1.300 Mg welche über das Bringsystem im ersten Halbjahr 2020 gesammelt wurden? Antwort 3: Im Jahr 2019 gehörte der Vulkaneifelkreis ja noch nicht zu dem „Bringsystem“, daher kann sich die durch das drittbeauftragte Institut ermittelte Fehlwurfquote im Bringsystem ja nicht auf die Vulkaneifel beziehen, daher nochmals meine Frage, wie hoch ist die Fehlwurfquote nun nach der Umstellung auf das Bringsystem? Wenn die Fremdstoffe ja durch die Anlagentechnik aussortiert werden und Fachgerecht entsorgt werden müssen dazu ja Mengen bekannt sein welche sich dann auch auf den prozentualen Anteil der Gesamtmenge umrechnen lassen. Antwort 6: In welchen Abständen reinigt der A.R.T. die Standorte der Biogutcontainer? Ich bedanke mich erneut im Voraus für Ihre zeitnahe Rückantwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191671/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einfache Anfrage zur Einführung der Biotüte (Bringsystem)“ [#191671] [#191671]
Datum
17. August 2020 21:48
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191671/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch nach ablauf und verlängerung der Frist diese nicht vollständig beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 191671.pdf Anfragenr: 191671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191671/
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Antwort: AW: Anfrage zur Einführung einer Biotüte [#191671] Sehr geehrteAntragsteller/in mit dieser E-Mail erhalt…
Von
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Betreff
Antwort: AW: Anfrage zur Einführung einer Biotüte [#191671]
Datum
28. August 2020 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit dieser E-Mail erhalten Sie die Antworten auf Ihre Folgefragen vom 06.08.2020. zu Themenblock 1: Die Standorte wurden nach DGUV Vorschrift 43 ( Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Beseitigung von Müll sowie die hierfür erforderlichen Betriebsanlagen und -einrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Ausrüstungen) aufgestellt. In dieser Vorschrift sind die Anforderungen an die Standplätze genau geregelt. 660 l-Behälter: Am 15.06.2020 wurden die Vorsitzenden der Behindertenbeiräte im Verbandsgebiet angeschrieben und auf die Einführung der 660 l-Behälter aufmerksam gemacht. Der Integrationsbeauftragte der Stadt Trier hat sich unmittelbar vor Ort beim A.R.T. in einem Praxistest mittels Rollstuhl von der besseren Einfüllmöglichkeit überzeugt. Bislang (Stand: 27.08.2020) konnten die Ortsgemeinden die 660 l-Behälter beim Zweckverband anfordern. Landkreis Vulkaneifel: 8 Stadt Trier/ Landkreis Trier-Saaburg 19 Eifelkreis Bitburg-Prüm 12 Landkreis Bernkastel-Wittlich 0 Diese Anzahl erhöht sich nahezu täglich. Künftig werden jedoch ausschließlich 660 l-Behälter aufgestellt werden. zu Themenblock 2: Der Grüngutanteil im Bioabfall lag im Bringsystem zuletzt bei 3,2 %. In der Sortieranalyse aus 2019 wurde das Holsystem (Vulkaneifel) getrennt vom Bringsystem (Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Bernkastel-Wittlich, Landkreis Trier-Saarburg, Stadt Trier) analysiert. In der Vulkaneifel (Holsystem) lag der Fremdstoffanteil bei ca. 2,4 %, während im Bringsystem eine sehr gute Biogutqualität festgestellt wurde. Hier lag der Fremdstoffanteil bei ca. 1 %. Aktuell erfolgen weitere Analysen. Antwort 6: Die Behälter werden im Landkreis Vulkaneifel aktuell wöchentlich gereinigt. Im Zuge dieser Reinigungen werden neben den Biogut-Containern abstellte Bioabfälle mit aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen

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