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Einfache Auskunft über Hausdurchsuchungen und Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen im Jahr 2018

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

In der Rubrik "Justizstatistik" auf ihrer Webseite haben Sie Angaben über die Anzahl und Dauer der durchgeführten Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen veröffentlicht.

Ich wüsste darüber hinaus gerne
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde
- wie hoch somit die Ablehnungsquote vor Gericht für Anträge auf Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen im Jahr 2018 war

Über Hausdurchsuchungen konnte ich in der "Justizstatistik" auf ihrer Webseite nichts finden.

Ich wüsste diesbezüglich gerne
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde
- wie hoch somit die Ablehnungsquote vor Gericht für Anträge auf Hausdurchsuchung im Jahr 2018 war
- wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde
- wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden
- wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde
- wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden

Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Rubrik "…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einfache Auskunft über Hausdurchsuchungen und Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen im Jahr 2018 [#175063]
Datum
22. Januar 2020 16:23
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Rubrik "Justizstatistik" auf ihrer Webseite haben Sie Angaben über die Anzahl und Dauer der durchgeführten Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen veröffentlicht. Ich wüsste darüber hinaus gerne - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde - wie hoch somit die Ablehnungsquote vor Gericht für Anträge auf Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen im Jahr 2018 war Über Hausdurchsuchungen konnte ich in der "Justizstatistik" auf ihrer Webseite nichts finden. Ich wüsste diesbezüglich gerne - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde - wie hoch somit die Ablehnungsquote vor Gericht für Anträge auf Hausdurchsuchung im Jahr 2018 war - wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde - wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden - wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde - wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175063
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Hausdurchsuchungen und Telekom…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Hausdurchsuchungen und Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen im Jahr 2018 -
Datum
13. Februar 2020 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
I 5 - 1530/2 - A 2 - 103/2020 Sehr [geschwärzt], die im Internet-Auftritt des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) unter dem Link Themen > Bürgerdienste > Justizstatistik > Telekommunikationsüberwachung eingestellte Statistik zur Überwachung der Telekommunikation für das Jahr 2018 enthält die Anzahl der Verfahren, in denen in den einzelnen Bundesländern und beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden sind, sowie die Anzahl der Überwachungsanordnungen, unterschieden nach Erst- und Verlängerungsanordnungen sowie nach der Art der zu überwachenden Kommunikation. Der Statistik kann zudem entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat die Überwachungen angeordnet worden sind. Dem Bundesamt für Justiz werden von den Landesjustizverwaltungen und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof lediglich die in der Strafprozessordnung festgelegten Daten übermittelt. Diese Daten werden von dem Bundesamt für Justiz in einer Bundesübersicht zusammengestellt und vollständig veröffentlicht. Darüberhinausgehende Informationen wie die Anzahl der vor Gericht gestellten Anträge auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung werden in der hiesigen Behörde statistisch nicht erfasst. Dem Bundesamt für Justiz liegen demnach auch keine Daten dazu vor, wie oft diese Anträge abgelehnt wurden. Auch die weiteren von Ihnen erbetenen Informationen zu den vor Gericht gestellten Anträgen auf Hausdurchsuchung, über die Ablehnung oder Genehmigung dieser Anträge sowie die Angaben zu den Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger, die eine Hausdurchsuchung rechtswidrig eingeleitet haben, liegen dem Bundesamt für Justiz nicht vor. Ob bei den Landesjustizverwaltungen entsprechende Daten erhoben werden, ist hier nicht bekannt. Insoweit stelle ich Ihnen anheim, sich unmittelbar an die entsprechenden Ansprechstellen zu wenden. Eine Liste mit Links zu den Internetauftritten der einzelnen Landesjustizverwaltungen finden Sie unter: https://justiz.de/bundlaender/index.php. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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