Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Beamten
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 BvL 4/18 ab Randnummer 50 die Mindestanforderungen an eine amtsangemessene Besoldung und das Abstandsgebot zur Grundsicherung hinreichend beschrieben.
Die Inflationsrate für das Jahr 2020 lag bei rund 10 %.
Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde mit Einführung des sog. Bürgergeldes das Niveau der Grundsicherung angehoben.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um folgende Informationen:
- Hat das Land Thüringen die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung für die Jahre 2022 und 2023 bewertet? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden?
- Hat das Land Thüringen in Betracht gezogen, die Besoldung der Landesbeamten an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht?
Information nicht vorhanden
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Datum2. Januar 2023
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4. Februar 2023
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