Einführung der elektronischen Gerichtsakte

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Informationen der Digitalagentur Thüringen hat das Verwaltungsgericht Weimar bereits die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Auf Grund meiner anhängigen Klagen bei Ihren Kollegen aus Gera, dem Leid denen immer Briefpost oder Faxe schreiben zu müssen und der Tatsache, dass DE-Mail ja bekanntermaßen faktisch tot ist, lautet meine erste Frage:

1.) Wie ist der aktuelle bzw. geplante Umsetzungsstand der elektronischen Gerichtsakte in Ihrem Hause? Gibt es hierfür Projektpläne? Wann ist diese Aktenführung für welches Fachverfahren praktisch nutzbar? Wenn ja, bitte senden Sie mir diese zu.

2.) Gerade das Thüringer Transparenzgesetz bietet sich ja geradezu dafür an digitalisiert zu werden, aber in der Regel werden bürgerschaftliche Schnittstellen bei der Verwaltungsdigitalisierung schlicht vergessen. Welche Pläne gibt es auch den BürgerInnen einen elektronischen Gerichtszugang für die Einreichung und Durchführung von Transparenzklagen (ThürTG, ThürUIG, VIG, ...) zu ermöglichen?

3.) BürgerInnen sind nun mal keine "professionellen JuristInnen" und brauchen gern mal Hilfe bei der korrekten Durchführung von Klagen. Das VG Gera scheint dies ja verstanden zu haben. All dies könnte man natürlich auch digitalisieren und den BürgerInnen Webseiten/Apps an die Hand geben, die sie durch den digitalen Prozess einer Transparenzklage führen, alle notwendigen Informationen vorher abfragen und über mögliche rechtliche Fallstricke bzw. für Normal-BürgerInnen unintuitive rechtliche Gegebenheiten aufklärt. Also so etwas wie ein "Frag-den-Staat" für den gesamten Prozess einer Transparenzklage. Sind solche "Fachverfahren" geplant? Wenn nein liegen in Ihrem Hause solche Checklisten und Prozessablaufpläne vor, aus denen solche Webseiten/Apps für BürgerInnen entwickelt werden können, oder ist dies nur loses Fachwissen in den Köpfen Ihrer MitarbeiterInnen?

4.) Welche automatischen Veröffentlichungen sind im Zuge der Digitalisierung der Gerichtsakten geplant? Teilweise werden ja schon heute viele Informationen über Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht, dennoch wäre es natürlich noch viel interessanter automatische Echtzeitinformationen auf einem Transparenzportal zur Verfügung zu haben, z.B. wie viele Klagen nach ThürTG gegen die transparenzpflichtige Stelle XYZ derzeit vorliegen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2022
  • Frist
    22. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Informationen der Digitalagentur Thüring…
An Verwaltungsgericht Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung der elektronischen Gerichtsakte [#249597]
Datum
20. Mai 2022 12:10
An
Verwaltungsgericht Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Informationen der Digitalagentur Thüringen hat das Verwaltungsgericht Weimar bereits die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Auf Grund meiner anhängigen Klagen bei Ihren Kollegen aus Gera, dem Leid denen immer Briefpost oder Faxe schreiben zu müssen und der Tatsache, dass DE-Mail ja bekanntermaßen faktisch tot ist, lautet meine erste Frage: 1.) Wie ist der aktuelle bzw. geplante Umsetzungsstand der elektronischen Gerichtsakte in Ihrem Hause? Gibt es hierfür Projektpläne? Wann ist diese Aktenführung für welches Fachverfahren praktisch nutzbar? Wenn ja, bitte senden Sie mir diese zu. 2.) Gerade das Thüringer Transparenzgesetz bietet sich ja geradezu dafür an digitalisiert zu werden, aber in der Regel werden bürgerschaftliche Schnittstellen bei der Verwaltungsdigitalisierung schlicht vergessen. Welche Pläne gibt es auch den BürgerInnen einen elektronischen Gerichtszugang für die Einreichung und Durchführung von Transparenzklagen (ThürTG, ThürUIG, VIG, ...) zu ermöglichen? 3.) BürgerInnen sind nun mal keine "professionellen JuristInnen" und brauchen gern mal Hilfe bei der korrekten Durchführung von Klagen. Das VG Gera scheint dies ja verstanden zu haben. All dies könnte man natürlich auch digitalisieren und den BürgerInnen Webseiten/Apps an die Hand geben, die sie durch den digitalen Prozess einer Transparenzklage führen, alle notwendigen Informationen vorher abfragen und über mögliche rechtliche Fallstricke bzw. für Normal-BürgerInnen unintuitive rechtliche Gegebenheiten aufklärt. Also so etwas wie ein "Frag-den-Staat" für den gesamten Prozess einer Transparenzklage. Sind solche "Fachverfahren" geplant? Wenn nein liegen in Ihrem Hause solche Checklisten und Prozessablaufpläne vor, aus denen solche Webseiten/Apps für BürgerInnen entwickelt werden können, oder ist dies nur loses Fachwissen in den Köpfen Ihrer MitarbeiterInnen? 4.) Welche automatischen Veröffentlichungen sind im Zuge der Digitalisierung der Gerichtsakten geplant? Teilweise werden ja schon heute viele Informationen über Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht, dennoch wäre es natürlich noch viel interessanter automatische Echtzeitinformationen auf einem Transparenzportal zur Verfügung zu haben, z.B. wie viele Klagen nach ThürTG gegen die transparenzpflichtige Stelle XYZ derzeit vorliegen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Verwaltungsgericht Weimar
Kein Nachrichtentext
Von
Verwaltungsgericht Weimar
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen