Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Einfuhr Heets aus Jordanien

Wieviele Schachteln bzw Stangen Heets (iqos) dürfen aus Jordanien nach Deutschland überführt werden?

Des weiteren wieviele Heets kann man nach Hause schicken?

Wie sind hier die Freimengen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Schacht…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einfuhr Heets aus Jordanien [#204371]
Datum
24. November 2020 15:37
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Schachteln bzw Stangen Heets (iqos) dürfen aus Jordanien nach Deutschland überführt werden? Des weiteren wieviele Heets kann man nach Hause schicken? Wie sind hier die Freimengen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 204371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204371/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen u…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2020112533430345] WG: [EXTERN] Einfuhr Heets aus Jordanien [#204371]
Datum
25. November 2020 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2020112533430345 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr <Information-entfernt> Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftse…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2020112533430345] WG: [EXTERN] Einfuhr Heets aus Jordanien [#204371]
Datum
1. Dezember 2020 08:00
Status
Sehr <Information-entfernt> Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Ich vermute es geht Ihnen insbesondere um die abgabenfreie Einfuhr der nachgefragten Heets. Diese werden verbrauchsteuerrechtlich als Pfeifentabak betrachtet. Dementsprechend gelten die Freimengen für Pfeifentabak. Die derzeit gültige Zolltarifnummer lautet 2403 9990 00 0.  Im persönlichen Reisegepäck dürfen Sie bis zu 250 Gramm Pfeifentabak aus einem Drittland/nicht-EU Land einfuhrabgabenfrei nach Deutschland einführen. Bitte beachten Sie, dass sich diese Menge anteilmäßig ändert, wenn Sie weitere Tabakerzeugnisse mitführen. Weitere Informationen zu Freimengen bei der Einfuhr finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen... Im Postverkehr sind in Geschenksendungen nur bis zu 50 Gramm Rauchtabak innerhalb der Wertgrenze von 45 Euro einfuhrabgabenfrei. Geschenksendungen sind Sendungen die von einer Privatperson an eine andere Privatperson gesendet werden und für die keine Gegenleistung erbracht wird. Auch hier teilt sich die Freimenge anteilsmäßig auf wenn andere Tabakwaren mit im Paket enthalten sind. Diese Information finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen... Wird die Freimenge bei Geschenksendungen im Postverkehr oder bei Reisemitbringseln überschritten, so kann ein pauschalierter Abgabensatz für die Heets angewendet werden. Für Pfeifentabak liegt dieser bei 49,30 Euro je Kilogramm. Für präferenzberechtigten Tabak kommt auf Antrag der ermäßigte Satz von 35,40 Euro zur Anwendung. Entsprechende Angaben zur Präferenzberechtigung sind auf der Zollinhaltserklärung oder vergleichbaren Unterlagen der Paketdienstleister zu machen. Bitte beachten Sie, dass der pauschalierte Abgabensatz nur bis zu einer Menge von 1 Kilogramm Tabak zur Anwendung kommt.  Hier finden Sie Informationen zum Überschreiten des Freibetrages bei Geschenksendungen: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen... Hier finden Sie die zutreffenden Information bei Überschreiten der Reisefreimenge: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen... ​ Bei einer Menge von mehr als einem Kilogramm abgabenpflichtigen Pfeifentabak wird eine Versteuerung nach Zolltarif durchgeführt.  Der Drittlandszollsatz beträgt 16,6 %, der Präferenzzollsatz 0%. Der Präferenzzollsatz kann im Reiseverkehr bis zu einem Warenwert von 1200 Euro mündlich angemeldet werden. Bei Geschenksendungen liegt die Wertgrenze für die nicht-förmliche Anmeldung der Präferenzbehandlung bei 500 Euro. Der Verbrauchsteuersatz für Pfeifentabak beträgt 15,66 EURO Kilogramm + 13,13 % des Kleinverkaufspreises, mindestens aber 22 EURO Kilogramm. Der Aktuelle Umsatzsteuersatz liegt bei 16%. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: A) Abgabenbetrag Zoll Rechnungsbetrag (Kaufpreis) umgerechnet in Euro = Zollwert Zollwert x Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll B) Abgabenbetrag Verbrauchsteuer Verbrauchsteuermenge x Verbrauchsteuersatz = Verbrauchsteuer C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer Zollwert + Abgabenbetrag Zoll aus A) + Abgabenbetrag Verbrauchsteuer aus B) =  Einfuhrumsatzsteuerwert Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer D) Zu zahlende Einfuhrabgaben Abgabenbetrag Zoll + Verbrauchsteuer + Einfuhrumsatzsteuer = zu zahlende Einfuhrabgaben Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass große Mengen eingeführter (verbrauchsteuerpflichtiger) Ware unter Umständen den Verdacht der Gewerblichkeit entstehen lassen können. Bei der gewerblichen Einfuhr von Tabakwaren ist aber bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr eine Steuerbanderole auf der Verkaufsverpackung erforderlich. Ist diese bei der gewerblichen Einfuhr nicht vorhanden, liegt ein Steuervergehen vor.  Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.