Einfuhr Heets aus Polen

Wie viel Heets darf man aus Polen nach Deutschland einführen?

Ergebnis der Anfrage

Zitat: „Demzufolge könnten Sie 3.333 Stück Heets (entspricht 166,7 Schachteln á 6 g
Tabak zu jeweils 20 Stück - umgerechnet auf die Richtmenge von 1 kg
Rauchtabak) von Polen nach Deutschland zum Eigenbedarf mitbringen.“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Heets d…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einfuhr Heets aus Polen [#120182]
Datum
5. April 2019 17:22
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Heets darf man aus Polen nach Deutschland einführen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
[Ticket#2019040533309608] Einfuhr Heets aus Po [...] Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 0107…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
[Ticket#2019040533309608] Einfuhr Heets aus Po [...]
Datum
5. April 2019 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: [2]www.zoll.de Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr -------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2019040533309608 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrtAntragsteller/in   ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuch…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2019040533309608] Einfuhr Heets aus Polen [#120182]
Datum
9. April 2019 13:24
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in   ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht.   Polen und Deutschland sind beides Mitgliedstaaten der Europäischen Union EU. Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen beim Verbringen aus anderen EU-Staaten:   Die in Deutschland erhältlichen Heets gelten aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht als Rauchtabak. (Sollten die Heets in dem anderen Mitgliedstaat der EU, z. B. in Polen, allerdings anders beschaffen sein und z. B. keine Metallfolie aufweisen, die den Tabakstrang umschließt, könnten diese nicht mehr als Rauchtabak, sondern als Zigaretten gelten.)   Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete (wie z.B. den Kanaren) - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Heets wurde deshalb nachstehende Richtmenge festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird: - bis zu einer Menge von 1 Kilogramm Rauchtabak (hierzu gehören auch Heets, deren Tabakstrang mit einer Metallfolie umschlossen ist) geht man, wenn es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, davon aus, dass die Zigaretten für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind. Demzufolge könnten Sie 3.333 Stück Heets (entspricht 166,7 Schachteln á 6 g Tabak zu jeweils 20 Stück - umgerechnet auf die Richtmenge von 1 kg Rauchtabak) von Polen nach Deutschland zum Eigenbedarf mitbringen.   Überschreiten Sie jedoch diese Richtmenge, müssen Sie glaubhaft darlegen, dass die Mehrmenge nicht zu einem gewerblichen Zweck mitgebracht wird. Ein solcher gewerblicher Zweck liegt zum Beispiel auch dann vor, wenn Sie die Tabakwaren nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familienangehörige oder Freunde mitbringen.   Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. Mit freundlichen Grüßen