Einfuhr von heets aus der Dominikanischen nach Deutschland

Wieviel Stangen darf man eigentlich mitbringen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
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Wal Altendorf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Sta…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Wal Altendorf
Betreff
Einfuhr von heets aus der Dominikanischen nach Deutschland [#180940]
Datum
20. Februar 2020 11:11
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Stangen darf man eigentlich mitbringen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wal Altendorf Anfragenr: 180940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180940 Postanschrift Wal Altendorf << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wal Altendorf
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen u…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2020022033371874] WG: [EXTERN] Einfuhr von heets aus der Dominikanischen nach Deutschland [#180940]
Datum
21. Februar 2020 07:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2020022033371874 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrter Herr Altendorf, ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuc…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2020022033371874] WG: [EXTERN] Einfuhr von heets aus der Dominikanischen nach Deutschland [#180940]
Datum
5. März 2020 06:50
Status
Sehr geehrter Herr Altendorf, ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Beantwortung Ihrer Frage, aber eine zeitnahere Beantwortung war leider nicht möglich.   Heets bestehen u.a. aus einem kleinen Block Tabak, einem Filter und sind mit Papier ummantelt. Abhängig davon, ob diese Heets zusätzlich mit einer Metallfolie (im Regelfall aus Aluminium) umwickelt sind, gelten verschiedene Freimengen bei der Einreise in die Europäische Union (EU).   a) Ohne Aluminiumfolie umwickelt Die Heets gelten als Zigaretten und es findet die Freimenge von 200 Stück Anwendung.   b) Mit Aluminiumfolie umwickelt Die Heets gelten als Rauchtabak und es findet die Freimenge von 250 g Anwendung. Dabei wird angenommen, dass ein Heet die Menge von 0,3 g Tabak enthält. Daraus ergibt sich eine Freimenge von 833 Stück.   Ob die Heets mit einer Aluminiumfolie umwickelt sind, ist jeweils im Einzelfall festzustellen. In Deutschland gehandelte Heets sind regelmäßig mit einer Aluminiumfolie umwickelt. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. Mit freundlichen Grüßen