Einfuhr von Heets von EU-Mitgliedstaat in EU-Mitgliedsstaat

Wieviele Heets dürfen von einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland pro Person eingeführt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Heets dürf…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einfuhr von Heets von EU-Mitgliedstaat in EU-Mitgliedsstaat [#170630]
Datum
19. November 2019 09:05
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Heets dürfen von einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland pro Person eingeführt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
[Ticket#2019111933354297] Einfuhr von Heets vo [...] Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 0107…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
[Ticket#2019111933354297] Einfuhr von Heets vo [...]
Datum
19. November 2019 09:11
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: [1]<<E-Mail-Adresse>> Internet: [2]www.zoll.de Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr -------------------------------------- Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2019111933354297 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrteAntragsteller/in beim Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten der EU ist lediglich die verbrauchsteuer…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2019111933354297] Einfuhr von Heets von EU-Mitgliedstaat in EU-Mitgliedsstaat [#170630]
Datum
22. November 2019 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in beim Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten der EU ist lediglich die verbrauchsteuerrechtliche Einschätzung maßgebend. Heets werden als Rauchtabak behandelt. Es können 3.333 (entspricht 166,7 Schachteln mit jeweils 20 Stück umgerechnet auf die Richtmenge von 1 kg Rauchtabak) zum Eigenbedarf verbracht werden. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. Mit freundlichen Grüßen