Einfuhrmenge Heets für Iqos

Wieviel Stangen Heets dürfen von der Tschechei nach Deutschland eingeführt werden für den Eigenverbrauch?

Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

1 Kilogramm Rauchtabak (hierzu gehören auch Wasserpfeifentabak und Heets,
deren Tabakstrang mit einer Metallfolie umschlossen ist) geht man, wenn es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, davon aus, dass die Tabakwaren für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Stangen Hee…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einfuhrmenge Heets für Iqos [#170601]
Datum
18. November 2019 20:51
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Stangen Heets dürfen von der Tschechei nach Deutschland eingeführt werden für den Eigenverbrauch? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
[Ticket#2019111833354229] Einfuhrmenge Heets f [...] Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 0107…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
[Ticket#2019111833354229] Einfuhrmenge Heets f [...]
Datum
18. November 2019 21:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: [1]<<E-Mail-Adresse>> Internet: [2]www.zoll.de Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr -------------------------------------- Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2019111833354229 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrteAntragsteller/in bei den von Ihnen angesprochenen IQQS Heets ist es entscheidend, ob Sie aus einem Ni…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2019111833354229] Einfuhrmenge Heets für Iqos [#170601]
Datum
19. November 2019 11:20
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in bei den von Ihnen angesprochenen IQQS Heets ist es entscheidend, ob Sie aus einem Nicht-EU-Staat (hier gilt das EU-Zollrecht, welches die Heets als Zigarette einstuft) oder einem EU-Staat (wie Tschechien - hier gilt das deutsche Verbrauchsteuerrecht  - welches die Heets als Tabak einstuft) nach Deutschland gebracht werden.  Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei der Einfuhr aus anderen EU-Staaten, wie bei Ihnen aus Tschechien:   Die in Deutschland erhältlichen Heets gelten aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht als Rauchtabak.   (Sollten die Heets in dem anderen Mitgliedstaat der EU allerdings anders beschaffen sein und z.B. keine Metallfolie aufweisen, die den Tabakstrang umschließt, könnten diese nicht mehr als Rauchtabak, sondern als Zigaretten gelten.) Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete (wie z.B. den Kanaren) - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.  Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird: Bis zu einer Menge von  800 Stück Zigaretten UND 400 Stück Zigarillos UND 200 Stück Zigarren (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht bis 3 Gramm) UND 1 Kilogramm Rauchtabak (hierzu gehören auch Wasserpfeifentabak und Heets, deren Tabakstrang mit einer Metallfolie umschlossen ist)   geht man, wenn es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, davon aus, dass die Tabakwaren für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind. Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Frage beantworten. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. Mit freundlichen Grüßen