Sehr
geehrtAntragsteller/in
mit E-Mail vom 08.04.2019 haben Sie einen Antrag nach dem UIG auf Zugang
zu folgenden Umweltinformationen gestellt:
Auf welche Untersuchungsergebnisse, Studien und Gutachten begründet die
Bundesregierung die gefahrfreie Einführung des 5G-Netzes? In welcher
Form erfolg(t)en Forschungen bezüglich den gesundheitlichen Risiken und
den Auswirkungen für Mensch, Tier und die Natur? Welche Anstrengungen
unternimmt die Regierung, Ihrer Pflicht Menschen und Natur zu schützen,
nachzukommen? Wen werden wir für eventuelle "Folge-/Spätschäden" zur
Verantwortung ziehen können und wer beurteilt die langfristigen
Auswirkungen auf das Gleichgewicht von Umwelt und Natur.
Dazu gebe ich Ihnen folgende Auskunft und verweise Sie gemäß § 3 Abs. 2
Satz 4 UIG auf die unten genannten Fundstellen im Internet:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht seinen Pflichten nach, indem
es aktuelle Forschungsergebnisse verfolgt, eine Risikobewertung
durchführt, Wissenslücken identifiziert und entsprechende Forschung
initiiert.
Die 5G-Technik wird voraussichtlich zunächst Frequenzbänder nutzen, in
denen bereits jetzt Mobilfunk betrieben wird (2 GHz Band), die für
vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6 GHz Band), oder die solchen
Frequenzbändern benachbart sind (700 MHz Band). Zu diesen Frequenzen
liegen ausreichend Informationen und Forschungsergebnisse vor.
Das unter anderem vom BMU mitfinanzierte EMF-Portal [1] der Uniklinik
RWTH Aachen ordnet aktuell
über 3.500 wissenschaftliche Artikel dem vom Mobilfunk genutzten
Frequenzbereich zu, davon etwa
1.500 Artikel, die experimentelle oder epidemiologische Studien betreffen.
Eine umfassende Literaturbewertung zu potentiellen gesundheitlichen
Risiken durch Felder aller
Frequenzbereiche hat SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly
Identified Risks) im
Januar 2015 veröffentlicht [2].
Im Rahmen des 2008 abgeschlossenen Deutschen Mobilfunk
Forschungsprogramms (DMF) [3] hat das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mögliche gesundheitliche Risiken
sowie grundsätzliche biologische
Wirkungen und Wirkmechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten
elektromagnetischen Felder untersucht. Folgeprojekte, die sich aus den
Ergebnissen des DMF ergeben
haben, wurden bis etwa 2013 durchgeführt, danach folgten im
Hochfrequenzbereich weitere Studien
des BfS, z.B. in Bezug zum digitalen Behördenfunk (TETRA) [4] oder
Ganzkörperscannern
(Millimeterwellen) [5].
Was die belebte Umwelt betrifft, hat das BfS bisher keine eigene
Forschung durchgeführt, verfolgt und
bewertet aber die aktuellen wissenschaftlichen Publikationen. Eine
Zusammenfassung, die jährlich
aktualisiert wird, ist auf den Internetseiten des BfS veröffentlicht [6].
Der im Rahmen des DMF und danach untersuchte Frequenzbereich wurde
bewusst breit gefasst und
ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten
Frequenzbereiche hinaus. Das Ziel:
Die Ergebnisse zu den grundsätzlichen biologischen Wirkungen und
Mechanismen sollten
Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation
haben und es ermöglichen,
auch die Wirkungen zukünftiger technischer Entwicklungen zu bewerten.
Nach dem aktuellen
wissenschaftlichen Kenntnisstand gehen von den elektromagnetischen
Feldern des Mobilfunks keine
gesundheitlichen Risiken aus.
Weiterhin sind zukünftig Nutzungen im 26-GHz-Band und perspektivisch mit
Millimeterwellen
vorgesehen, zum Beispiel im 40-GHz-Band oder bei bis zu 86 GHz. Im
Unterschied zu den bislang für
den Mobilfunk verwendeten Frequenzen liegen für diese Frequenzen weniger
Studien vor. Das EMFPortal
listet zu dem Schlagwort „millimeter wave“ aktuell etwa 300 Artikel aus
den Bereichen
„Experimentelle Studien“, „Epidemiologische Studien“,
„Technik/Dosimetrie“ oder „Medizinische
Anwendungen“. Das BfS hat im Februar 2018 auf Anforderung des
Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine Übersicht der wichtigsten
biologischen und
medizinischen Studien erstellt und Forschungsbedarf identifiziert (s.
Anlage). Untersuchungen an
menschlichen Hautzellen im Frequenzbereich oberhalb von 20 GHz werden
noch in diesem Jahr
beginnen.
[1] EMF-Portal,
www.emf-portal.org
[2] Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks
(SCENIHR): “Opinion on
Potential health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF),
http://ec.europa.eu/health/scientific...
[3] Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm,
http://www.emf-forschungsprogramm.de
[4] Probandenstudie zur Untersuchung des Einflusses der für TETRA
genutzten Signalcharakteristik auf
kognitive Funktionen,
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:02...
[5] Gentoxische Effekte von Terahertz-Strahlung in vitro.
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-
2013081411010
[6] Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen,
http://www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft....
html
Gebühren werden nicht erhoben (§ 12 Abs. 1 UIG).
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im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für
Strahlenschutz verarbeitet.
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www.bfs.de.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch bei dem
Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen