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Einführung 5G

Auf welche Untersuchungsergebnisse, Studien und Gutachten begründet die Bundesregierung die gefahrfreie Einführung des 5G-Netzes? In welcher Form erfolg(t)en Forschungen bezüglich den gesundheitlichen Risiken und den Auswirkungen für Mensch, Tier und die Natur? Welche Anstrengungen unternimmt die Regierung, Ihrer Pflicht Menschen und Natur zu schützen, nachzukommen? Wen werden wir für eventuelle "Folge-/Spätschäden" zur Verantwortung ziehen können und wer beurteilt die langfristigen Auswirkungen auf das Gleichgewicht von Umwelt und Natur.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Untersuc…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung 5G [#126620]
Datum
6. April 2019 21:59
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welche Untersuchungsergebnisse, Studien und Gutachten begründet die Bundesregierung die gefahrfreie Einführung des 5G-Netzes? In welcher Form erfolg(t)en Forschungen bezüglich den gesundheitlichen Risiken und den Auswirkungen für Mensch, Tier und die Natur? Welche Anstrengungen unternimmt die Regierung, Ihrer Pflicht Menschen und Natur zu schützen, nachzukommen? Wen werden wir für eventuelle "Folge-/Spätschäden" zur Verantwortung ziehen können und wer beurteilt die langfristigen Auswirkungen auf das Gleichgewicht von Umwelt und Natur.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. April 2019 14:17
Status
Warte auf Antwort
30_Jahre_BfS_Signatur.jpg
33,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer BfS - 07513/02-19#0222 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage//durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de.
Bundesamt für Strahlenschutz
Ihr Antrag nach dem UIG vom 08.04.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 08.04.2019 haben Sie einen Antr…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem UIG vom 08.04.2019
Datum
17. April 2019 07:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 08.04.2019 haben Sie einen Antrag nach dem UIG auf Zugang zu folgenden Umweltinformationen gestellt: Auf welche Untersuchungsergebnisse, Studien und Gutachten begründet die Bundesregierung die gefahrfreie Einführung des 5G-Netzes? In welcher Form erfolg(t)en Forschungen bezüglich den gesundheitlichen Risiken und den Auswirkungen für Mensch, Tier und die Natur? Welche Anstrengungen unternimmt die Regierung, Ihrer Pflicht Menschen und Natur zu schützen, nachzukommen? Wen werden wir für eventuelle "Folge-/Spätschäden" zur Verantwortung ziehen können und wer beurteilt die langfristigen Auswirkungen auf das Gleichgewicht von Umwelt und Natur. Dazu gebe ich Ihnen folgende Auskunft und verweise Sie gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 UIG auf die unten genannten Fundstellen im Internet: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht seinen Pflichten nach, indem es aktuelle Forschungsergebnisse verfolgt, eine Risikobewertung durchführt, Wissenslücken identifiziert und entsprechende Forschung initiiert. Die 5G-Technik wird voraussichtlich zunächst Frequenzbänder nutzen, in denen bereits jetzt Mobilfunk betrieben wird (2 GHz Band), die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6 GHz Band), oder die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700 MHz Band). Zu diesen Frequenzen liegen ausreichend Informationen und Forschungsergebnisse vor. Das unter anderem vom BMU mitfinanzierte EMF-Portal [1] der Uniklinik RWTH Aachen ordnet aktuell über 3.500 wissenschaftliche Artikel dem vom Mobilfunk genutzten Frequenzbereich zu, davon etwa 1.500 Artikel, die experimentelle oder epidemiologische Studien betreffen. Eine umfassende Literaturbewertung zu potentiellen gesundheitlichen Risiken durch Felder aller Frequenzbereiche hat SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Risks) im Januar 2015 veröffentlicht [2]. Im Rahmen des 2008 abgeschlossenen Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) [3] hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mögliche gesundheitliche Risiken sowie grundsätzliche biologische Wirkungen und Wirkmechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder untersucht. Folgeprojekte, die sich aus den Ergebnissen des DMF ergeben haben, wurden bis etwa 2013 durchgeführt, danach folgten im Hochfrequenzbereich weitere Studien des BfS, z.B. in Bezug zum digitalen Behördenfunk (TETRA) [4] oder Ganzkörperscannern (Millimeterwellen) [5]. Was die belebte Umwelt betrifft, hat das BfS bisher keine eigene Forschung durchgeführt, verfolgt und bewertet aber die aktuellen wissenschaftlichen Publikationen. Eine Zusammenfassung, die jährlich aktualisiert wird, ist auf den Internetseiten des BfS veröffentlicht [6]. Der im Rahmen des DMF und danach untersuchte Frequenzbereich wurde bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Frequenzbereiche hinaus. Das Ziel: Die Ergebnisse zu den grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen sollten Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation haben und es ermöglichen, auch die Wirkungen zukünftiger technischer Entwicklungen zu bewerten. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehen von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken aus. Weiterhin sind zukünftig Nutzungen im 26-GHz-Band und perspektivisch mit Millimeterwellen vorgesehen, zum Beispiel im 40-GHz-Band oder bei bis zu 86 GHz. Im Unterschied zu den bislang für den Mobilfunk verwendeten Frequenzen liegen für diese Frequenzen weniger Studien vor. Das EMFPortal listet zu dem Schlagwort „millimeter wave“ aktuell etwa 300 Artikel aus den Bereichen „Experimentelle Studien“, „Epidemiologische Studien“, „Technik/Dosimetrie“ oder „Medizinische Anwendungen“. Das BfS hat im Februar 2018 auf Anforderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine Übersicht der wichtigsten biologischen und medizinischen Studien erstellt und Forschungsbedarf identifiziert (s. Anlage). Untersuchungen an menschlichen Hautzellen im Frequenzbereich oberhalb von 20 GHz werden noch in diesem Jahr beginnen. [1] EMF-Portal, www.emf-portal.org [2] Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR): “Opinion on Potential health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF), http://ec.europa.eu/health/scientific... [3] Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm, http://www.emf-forschungsprogramm.de [4] Probandenstudie zur Untersuchung des Einflusses der für TETRA genutzten Signalcharakteristik auf kognitive Funktionen, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:02... [5] Gentoxische Effekte von Terahertz-Strahlung in vitro. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221- 2013081411010 [6] Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen, http://www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft.... html Gebühren werden nicht erhoben (§ 12 Abs. 1 UIG). Information zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.bfs.de. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 08.04.2019 [#126620] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfr…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 08.04.2019 [#126620]
Datum
18. Mai 2019 10:20
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung 5G“ vom 06.04.2019 (#126620) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 126620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre Anfrage an das BfS Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen per Mail das Antwortschreiben des BfS …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre Anfrage an das BfS
Datum
21. Mai 2019 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen per Mail das Antwortschreiben des BfS zur Ihrer Anfragen vom 08.04.2019. Original geht heute per Post raus. Ich hoffe wir konnten Ihnen hiermit behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.