Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33

Anfrage an: Jobcenter Duisburg

Mir wurde von meinem Sachbarbeiter Silberborth heute mitgeteilt, dass rein zufällig heute die E Akte eingeführt wird, und man mir deshalb keinen Einblick gewähren könne, trotz mehrfacher Informationsfreiheitsanfragen.

Auf meine Aktuelle Anfrage ist die Frist bereits seit 157 Tagen überschritten.

Ich würde gern das Memo sehen, aus dem hervorgeht, wann die E Akte beim Jobcenter Duisburg (Wintgenstr. 29-33) zur verfügung steht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juni 2017
  • Frist
    28. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir wurde von me…
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33 [#23697]
Datum
26. Juni 2017 15:42
An
Jobcenter Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir wurde von meinem Sachbarbeiter Silberborth heute mitgeteilt, dass rein zufällig heute die E Akte eingeführt wird, und man mir deshalb keinen Einblick gewähren könne, trotz mehrfacher Informationsfreiheitsanfragen. Auf meine Aktuelle Anfrage ist die Frist bereits seit 157 Tagen überschritten. Ich würde gern das Memo sehen, aus dem hervorgeht, wann die E Akte beim Jobcenter Duisburg (Wintgenstr. 29-33) zur verfügung steht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ein "Kunde" des Jobcenters etwas zu spät einreicht, eine Fristverst…
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33 [#23697]
Datum
27. Juni 2017 12:21
An
Jobcenter Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ein "Kunde" des Jobcenters etwas zu spät einreicht, eine Fristverstreichen lässt o.Ä. Sanktioniert man ihn in der Regel. IHR habt die Frist bereits sei 157 Tagen verstreichen lassen. Wie soll man euch noch ernst nehmen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 23697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - …
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33 [#23697]
Datum
28. Juli 2017 09:46
An
Jobcenter Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33“ vom 26.06.2017 (#23697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die vierte gesetze Frist mittlerweile malwieder um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 23697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - …
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33 [#23697]
Datum
28. Juli 2017 10:54
An
Jobcenter Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33“ vom 26.06.2017 (#23697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist (zum wiederholten mal) mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 23697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33“ [#23697]
Datum
28. Juli 2017 10:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23697 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Jobcenter scheinbar jede Anfrage von mir ignoriert. Die Fristen explodieren förmig, aber sobald ich etwas einen Tag zuspät einreiche, werde ich Sanktioniert... Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 23697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in über den Link erhalten Sie Zugang zu der Weisung der Bundesagentur der Arbeit zur Ei…
Von
Jobcenter Duisburg
Betreff
AW: AW: Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33 [#23697]
Datum
31. Juli 2017 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in über den Link erhalten Sie Zugang zu der Weisung der Bundesagentur der Arbeit zur Einführung der elektronischen Akte (eAkte) im Bereich SGB II. Das jobcenter Duisburg befand sich in der 3. Welle. Die eAkte wurde am 26.06.2017 aufgeschaltet. https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtcx/~edisp/egov-content429891.pdf?_ba.sid=EGOV-CONTENT429894 Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. August 2017 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich, dass ich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch immer nicht i…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33“ [#23697]
Datum
25. Januar 2018 10:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich, dass ich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch immer nicht in die Akte einsehen konnte. Dies werde ich dann wohl an meinem neuen Wohnort wahrnehmen müssen. Wenn möglich wäre ich auch zufrieden damit, wenn man mir meine E-Akte einfach per Post zusenden würde. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 23697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. April 2018 14:35
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33“ [#23697]
Datum
26. Juni 2018 14:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung der E Akte im Jobcenter Duisburg - Wintgenstr. 29-33“ vom 26.06.2017 (#23697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 334 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, welche ich vor knapp einem Jahr erstellte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 23697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) << Adresse entfernt >>