Einführung der eGK für Asylanten und Flüchtlinge - Verträge /Rahmenvereinbarungen der KVen mit den Krankenkassen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Verträge / Rahmenvereinbarungen mit den Krankenkassen zu aus denen die Höhe der Zahlungen und die Abrechnungsmodalitäten der Ärzte hervorgehen.
Bitte beantworten Sie mir außerdem die folgenden Fragen:
1. Wie hoch waren bisher die Behandlungskosten der Asylbewerber und Flüchtlinge
im ambulanten Bereich einschließlich der Notfallbehandlung im kassenärztlichen Notfalldienst und der ambulanten Notfallbehandlung in den Ambulanzen der Krankenhäuser?
2. Wie haben die Ärzte mit den Sozialämtern abgerechnet?
4. Wie hoch sind die monatlichen Zahlungen der Krankenkassen pro Flüchtling an die Kassenärztlichen Vereinigungen?
5. Wie hoch sind dabei die monatlichen Verwaltungskosten, die von den Krankenkassen verlangt werden?
„Die Beitragszahler der Krankenversicherung werden durch die Einführung nicht belastet, weil die Kosten wie bisher über Steuermittel finanziert werden“, so Armin Tank, Leiter der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.
6. Wie sollen die Ärzte mit den KVen abrechnen? Nach GoÄ oder EBM? Pauschal oder Einzelleistungsvergütung?
7. Welche Beträge werden als Vorwegabzüge für welche Bereiche (Labor , Notfallbehandlung usw) abgezogen?
8. Welche Beträge stehen für die Grundversorgung zur Verfügung?
9. Werden für die Fachärzte Budgets gebildet? Wenn ja - Wie hoch sind die Budgets für die Facharztgruppen?
10. Wie hoch sind die Fallwerte?
11. Werden die Asylbewerber und Flüchtlinge im RLV behandelt?
12. Erhalten mit der eGK die Asylbewerber und Flüchtlinge sofort den unbeschränkten Zugang in unser Gesundheitssystem oder wird die Behandlung (evtl. unterschiedlich) zB. auf die Behandlung akuter Erkrankungen oder bei Schmerzen beschränkt? Wenn ja - wie kann der Arzt die eingeschränkte Behandlungsmöglichkeit auf der Karte erkennen?
13. Was unternehmen die Krankenkassen gegen die mißbräuchliche Verwendung der Karte? (Weitergabe an illegal hier lebende Asylbewerber)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Information nicht vorhanden
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Datum13. Oktober 2015
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14. November 2015
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