Einführung der eGK für Asylanten und Flüchtlinge - Verträge /Rahmenvereinbarungen der KVen mit den Krankenkassen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Verträge / Rahmenvereinbarungen mit den Krankenkassen zu aus denen die Höhe der Zahlungen und die Abrechnungsmodalitäten der Ärzte hervorgehen.

Bitte beantworten Sie mir außerdem die folgenden Fragen:

1. Wie hoch waren bisher die Behandlungskosten der Asylbewerber und Flüchtlinge
im ambulanten Bereich einschließlich der Notfallbehandlung im kassenärztlichen Notfalldienst und der ambulanten Notfallbehandlung in den Ambulanzen der Krankenhäuser?

2. Wie haben die Ärzte mit den Sozialämtern abgerechnet?

4. Wie hoch sind die monatlichen Zahlungen der Krankenkassen pro Flüchtling an die Kassenärztlichen Vereinigungen?

5. Wie hoch sind dabei die monatlichen Verwaltungskosten, die von den Krankenkassen verlangt werden?

„Die Beitragszahler der Krankenversicherung werden durch die Einführung nicht belastet, weil die Kosten wie bisher über Steuermittel finanziert werden“, so Armin Tank, Leiter der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

6. Wie sollen die Ärzte mit den KVen abrechnen? Nach GoÄ oder EBM? Pauschal oder Einzelleistungsvergütung?

7. Welche Beträge werden als Vorwegabzüge für welche Bereiche (Labor , Notfallbehandlung usw) abgezogen?

8. Welche Beträge stehen für die Grundversorgung zur Verfügung?

9. Werden für die Fachärzte Budgets gebildet? Wenn ja - Wie hoch sind die Budgets für die Facharztgruppen?

10. Wie hoch sind die Fallwerte?

11. Werden die Asylbewerber und Flüchtlinge im RLV behandelt?

12. Erhalten mit der eGK die Asylbewerber und Flüchtlinge sofort den unbeschränkten Zugang in unser Gesundheitssystem oder wird die Behandlung (evtl. unterschiedlich) zB. auf die Behandlung akuter Erkrankungen oder bei Schmerzen beschränkt? Wenn ja - wie kann der Arzt die eingeschränkte Behandlungsmöglichkeit auf der Karte erkennen?

13. Was unternehmen die Krankenkassen gegen die mißbräuchliche Verwendung der Karte? (Weitergabe an illegal hier lebende Asylbewerber)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Oktober 2015
  • Frist
    14. November 2015
  • 0 Follower:innen
Karl-Michael Schmid
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Karl-Michael Schmid
Betreff
Einführung der eGK für Asylanten und Flüchtlinge - Verträge /Rahmenvereinbarungen der KVen mit den Krankenkassen [#11604]
Datum
13. Oktober 2015 22:49
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Verträge / Rahmenvereinbarungen mit den Krankenkassen zu aus denen die Höhe der Zahlungen und die Abrechnungsmodalitäten der Ärzte hervorgehen. Bitte beantworten Sie mir außerdem die folgenden Fragen: 1. Wie hoch waren bisher die Behandlungskosten der Asylbewerber und Flüchtlinge im ambulanten Bereich einschließlich der Notfallbehandlung im kassenärztlichen Notfalldienst und der ambulanten Notfallbehandlung in den Ambulanzen der Krankenhäuser? 2. Wie haben die Ärzte mit den Sozialämtern abgerechnet? 4. Wie hoch sind die monatlichen Zahlungen der Krankenkassen pro Flüchtling an die Kassenärztlichen Vereinigungen? 5. Wie hoch sind dabei die monatlichen Verwaltungskosten, die von den Krankenkassen verlangt werden? „Die Beitragszahler der Krankenversicherung werden durch die Einführung nicht belastet, weil die Kosten wie bisher über Steuermittel finanziert werden“, so Armin Tank, Leiter der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein. 6. Wie sollen die Ärzte mit den KVen abrechnen? Nach GoÄ oder EBM? Pauschal oder Einzelleistungsvergütung? 7. Welche Beträge werden als Vorwegabzüge für welche Bereiche (Labor , Notfallbehandlung usw) abgezogen? 8. Welche Beträge stehen für die Grundversorgung zur Verfügung? 9. Werden für die Fachärzte Budgets gebildet? Wenn ja - Wie hoch sind die Budgets für die Facharztgruppen? 10. Wie hoch sind die Fallwerte? 11. Werden die Asylbewerber und Flüchtlinge im RLV behandelt? 12. Erhalten mit der eGK die Asylbewerber und Flüchtlinge sofort den unbeschränkten Zugang in unser Gesundheitssystem oder wird die Behandlung (evtl. unterschiedlich) zB. auf die Behandlung akuter Erkrankungen oder bei Schmerzen beschränkt? Wenn ja - wie kann der Arzt die eingeschränkte Behandlungsmöglichkeit auf der Karte erkennen? 13. Was unternehmen die Krankenkassen gegen die mißbräuchliche Verwendung der Karte? (Weitergabe an illegal hier lebende Asylbewerber) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Karl-Michael Schmid <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl-Michael Schmid << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Einführung der eGK für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge - Verträge /Rahmenvereinbarungen der KVen mit den Kranke…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Einführung der eGK für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge - Verträge /Rahmenvereinbarungen der KVen mit den Krankenkassen
Datum
14. Oktober 2015 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
1,7 KB
image002.png
8,5 KB


Sehr geehrter Herr Schmid, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen. Einheitliche Vorgaben für die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dort die §§ 2, 4 und 6, bestehen unterschiedliche Leistungsansprüche auch in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet. Zuständig für die Gewährleistung der entsprechenden Versorgung sind zunächst die entsprechenden Sozialbehörden der Länder und dort vor allem die Kommunen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen nach Kenntnis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch in den einzelnen Bundesländern keinerlei einheitliche Regelungen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir im Hinblick auf Ihre Fragen über keine spezifischen Kenntnisse verfügen. Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil die Kassenärztliche Bundesvereinigung keine Aufsichtsbehörde der Kassenärztlichen Vereinigungen oder aber von einzelnen Krankenkassen ist. Auch im Hinblick auf die Vergütung der an der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen teilnehmenden Ärzten bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine einheitlichen Regelungen. Insofern lässt sich zum lediglich ausführen, dass es hierzu jeweils, sofern nicht eine Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte durchgeführt werden soll, zu entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen kommen muss. Auch diese sind in ihren Einzelheiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jedoch nicht bekannt. Im Hinblick auf die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geht die Kassenärztliche Bundesvereinigung davon aus, dass dort wo die eGK zum Einsatz kommt, die Krankenkassen auch im Hinblick auf die Überwachung etwaiger Missbräuche in der Verantwortung stehen. Insbesondere ist hier auch die Verwendung eines aktuellen Fotos auf der eGK zu achten. Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass nach diesseitigem Kenntnisstand wohl die einzelnen Bundesländer oder aber die einzelnen Krankenkassen über die von Ihnen begehrten Informationen verfügen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Karl-Michael Schmid
AW: Einführung der eGK für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge - Verträge /Rahmenvereinbarungen der KVen mit den Kr…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Karl-Michael Schmid
Betreff
AW: Einführung der eGK für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge - Verträge /Rahmenvereinbarungen der KVen mit den Krankenkassen [#11604]
Datum
15. Oktober 2015 21:10
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich werde mich an die KV Nordrhein wenden ... Mit freundlichen Grüßen Karl-Michael Schmid Anfragenr: 11604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl-Michael Schmid << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>