Einführung der umstrittenen Luca-App

Anfrage an: Landratsamt Rastatt

Sämtliche Korrespondenz zur Einführung der der "Luca" App (https://bnn.de/mittelbaden/rastatt/landkreis-rastatt-fuehrt-umstrittene-luca-app-ein) in die bestehenden informationstechnischen Systeme des Landkreises Rastatt, insbesondere - den Vertrag,
- die datenschutzrechtliche Bewertung,
- die Bewertung der Informationssicherheit und
- die Kostenaufstellung zur Integration.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Korres…
An Landratsamt Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung der umstrittenen Luca-App [#218317]
Datum
14. April 2021 09:35
An
Landratsamt Rastatt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Korrespondenz zur Einführung der der "Luca" App (https://bnn.de/mittelbaden/rastatt/landkreis-rastatt-fuehrt-umstrittene-luca-app-ein) in die bestehenden informationstechnischen Systeme des Landkreises Rastatt, insbesondere - den Vertrag, - die datenschutzrechtliche Bewertung, - die Bewertung der Informationssicherheit und - die Kostenaufstellung zur Integration.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/218317/upload/875b12525692f13e620f83c83365eee8ec7759c4/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rastatt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 14. April 2021. Wir werden so sc…
Von
Landratsamt Rastatt
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. April 2021 - Einführung der umstrittenen Luca-App [#218317]
Datum
20. April 2021 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 14. April 2021. Wir werden so schnell wie möglich über Ihren Antrag entscheiden. Freundliche Grüße

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Landratsamt Rastatt
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag nach dem LIFG zur Einführung der Luca-App vom 14. April 2…
Von
Landratsamt Rastatt
Betreff
Einführung der umstrittenen Luca-App [#218317]
Datum
7. Mai 2021 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag nach dem LIFG zur Einführung der Luca-App vom 14. April 2021 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Sie baten um Übersendung sämtlicher Korrespondenz zur Einführung der Luca-App in die bestehenden informationstechnischen Systeme des Landkreises Rastatt, insbesondere - den Vertrag - die datenschutzrechtliche Bewertung - die Bewertung der Informationssicherheit - die Kostenaufstellung zur Integration. Zur datenschutzrechtlichen Bewertung und der Bewertung der Informationssicherheit der Luca-App dürfen wir Sie auf die anliegende Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zur Luca-App verweisen. Diese Stellungnahme und weitere In-formationen erhalten Sie auch unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/stellungnahme-des-landesbeauftragten-zur-luca-app-online/ Hinsichtlich des von Ihnen begehrten, nicht näher präzisierten Vertrages und der Kostenaufstellung zur Integration müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass solche Dokumente beim Landkreis Rastatt derzeit nicht vorhanden sind. Insbesondere dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass dem Landkreis Rastatt für die Integration der Luca-App keine Kosten entstanden sind. Damit ist hinsichtlich dieser begehrten Informationen der Anwendungsbereich des LIFG nicht eröffnet, da diese nicht vorhandenen Informationen keine amtlichen Informationen im Sinne des Landesinformationsfreiheitsgesetzes darstellen. Amtliche Information ist nach § 3 Nr. 3 LIFG jede bei einer informations-pflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Sollten Sie Zugang zu weiteren Informationen hinsichtlich der Einführung der Luca-App im Landkreis Rastatt wünschen, bitten wir Sie diese Informationen näher zu präzisieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße