Einführung des Popularklageverfahrens in RLP / Legislativeingabe W8 - LE 34/12
Schriftlicher Bericht / Zwischenbericht gemäß § 112 der Geschäftsordnung über den Landtag Rheinland-Pfalz über den Beschluss des Petitionsausschusses vom 12.05.2015 "Einführung einer Popularklage". Die Sache wurde der Landesregierung als Material überwiesen.
§112 GOLT
Die Landesregierung gibt dem Petitionsausschuss innerhalb von zwei Monaten einen
schriftlichen Bericht über die Ausführung der Beschlüsse nach § 110 Abs. 1 Nr. 1. Ist
dies aus besonderen Gründen nicht möglich, gibt sie einen Zwischenbericht.
§ 110 Abs. 1 Nr. 1 GOLT
Die Beschlüsse des Petitionsausschusses zu Eingaben lauten in der Regel,
1. die Eingaben der Landesregierung
a) zur Berücksichtigung,
b) zur Erwägung,
c) zur Kenntnisnahme,
d) als Material
zu überweisen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. Juli 2015
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21. August 2015
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- Betreff
- Einführung des Popularklageverfahrens in RLP / Legislativeingabe W8 - LE 34/12 [#10697]
- Datum
- 20. Juli 2015 12:24
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- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
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- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Einführung des Popularklageverfahrens
- Datum
- 22. Juli 2015 09:31
- Status
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- Betreff
- AW: Einführung des Popularklageverfahrens [#10697]
- Datum
- 22. Juli 2015 10:32
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- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Status
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- Betreff
- AW: AW: Einführung des Popularklageverfahrens [#10697]
- Datum
- 7. August 2015 00:42
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- AW: AW: AW: Einführung des Popularklageverfahrens [#10697]
- Datum
- 7. August 2015 00:43
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- Betreff
- AW: AW: AW: Einführung des Popularklageverfahrens [#10697]
- Datum
- 7. August 2015 13:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: AW: AW: AW: Einführung des Popularklageverfahrens [#10697]
- Datum
- 7. August 2015 13:32
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- AW: Einführung des Popularklageverfahrens [#10697]
- Datum
- 12. August 2015 16:04
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: AW: Einführung des Popularklageverfahrens [#10697]
- Datum
- 13. August 2015 12:05
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- AW: AW: AW: Einführung des Popularklageverfahrens [#10697]
- Datum
- 13. August 2015 12:07
- An
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
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