Einführung einer Ehrenamtskarte, Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Veröffentlichung wurde auf der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019
über die Einführung der Ehrenamtskarte gesprochen.

Nachdem am 6. September 2020 in Gerolstein der 17. Landesweite Ehrenamtstag stattfindet und auch im Rahmen des VG Bürgermeisterwahlkampf bereits viel dazu versprochen wurde, wurde dies auch wirklich mal Zeit und wird von mir sehr begrüßt.

Allerdings ergeben sich mir hier noch zahlreiche Fragen um dessen Beantwortung ich hiermit bitte.

1. Scheint ja bisher nur über die Einführung gesprochen worden zu sein und bereits mehr als ein Jahr ist seitdem vergangen, daher für wann ist ein Beschluss zur Einführung der
Ehrenamtskarte geplant.

2. Ab wann ist die Ausgabe der Ehrenamtskarte geplant.

3. Welche Formen der Vergünstigung für Inhaber der Ehrenamtskarte sind in kommunalen Einrichtungen der VG Gerolstein vorgesehen und ab wann sollen diese gelten?

4. Aus welchem Grund wurden Bürgermeister und Verwaltung beauftragt, Details mit dem Landkreis und den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg zu klären und was ist bei dieser Klärung rausgekommen?

5. Warum ist zu diesem Vorhaben gefühlt seit der Sitzung des Verbandsgemeinderats vom 29.01.2019 nichts mehr geschehen?

Ich bedanke mich im Voraus für die vollständige Beantwortung meiner Fragen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Veröffentlichung wurde auf der Sitzung des Verba…
An Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung einer Ehrenamtskarte, Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019 [#180718]
Datum
17. Februar 2020 22:55
An
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Veröffentlichung wurde auf der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019 über die Einführung der Ehrenamtskarte gesprochen. Nachdem am 6. September 2020 in Gerolstein der 17. Landesweite Ehrenamtstag stattfindet und auch im Rahmen des VG Bürgermeisterwahlkampf bereits viel dazu versprochen wurde, wurde dies auch wirklich mal Zeit und wird von mir sehr begrüßt. Allerdings ergeben sich mir hier noch zahlreiche Fragen um dessen Beantwortung ich hiermit bitte. 1. Scheint ja bisher nur über die Einführung gesprochen worden zu sein und bereits mehr als ein Jahr ist seitdem vergangen, daher für wann ist ein Beschluss zur Einführung der Ehrenamtskarte geplant. 2. Ab wann ist die Ausgabe der Ehrenamtskarte geplant. 3. Welche Formen der Vergünstigung für Inhaber der Ehrenamtskarte sind in kommunalen Einrichtungen der VG Gerolstein vorgesehen und ab wann sollen diese gelten? 4. Aus welchem Grund wurden Bürgermeister und Verwaltung beauftragt, Details mit dem Landkreis und den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg zu klären und was ist bei dieser Klärung rausgekommen? 5. Warum ist zu diesem Vorhaben gefühlt seit der Sitzung des Verbandsgemeinderats vom 29.01.2019 nichts mehr geschehen? Ich bedanke mich im Voraus für die vollständige Beantwortung meiner Fragen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180718 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Februar 2020 03:10
Status
Anfrage abgeschlossen

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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Februar 2020 23:23
Status

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung einer Ehrenamtskarte, Sitzung des Ver…
An Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung einer Ehrenamtskarte, Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019 [#180718]
Datum
20. März 2020 10:59
An
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung einer Ehrenamtskarte, Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019“ vom 17.02.2020 (#180718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180718
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. März 2020 15:13
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung einer Ehrenamtskarte, Sitzung des Ver…
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Betreff
Einführung einer Ehrenamtskarte, Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019 [#180718]
Datum
20. März 2020 18:01
An
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung einer Ehrenamtskarte, Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019“ vom 17.02.2020 (#180718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180718
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Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. März 2020 11:24
Status

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Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz hier: Ihre Fragen zur „Ehrenam…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
23. März 2020
Status
Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz hier: Ihre Fragen zur „Ehrenamtskarte“ in der VG Gerolstein Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde Ihre Fragen, die Sie mir gestern übermittelt hatten, gerne zusammenfassend wie folgt beantworten: Der Rat der „neuen“ Verbandsgemeinde Gerolstein hatte sich bereits in seiner ersten Arbeitssitzung auf Antrag einer Fraktion mit dem Thema „Ehrenamtskarte“ beschäftigt. Es wurde beschlossen, dass sich die VG für eine kreisweite Einführung der Ehrenamtskarte bemühen und sich daran beteiligten soll. Eine kreisweite Einführung einer Ehrenamtskarte hat für die künftigen Karteninhaber den Vorteil, dass sie „Vergünstigungen“ auch außerhalb unserer VG-Grenze, also z.B. in Daun oder im Kelberger Raum in Anspruch nehmen können. Im Übrigen können bei einer kreisweiten Zusammenarbeit die administrativen Aufgaben bei der Kreisverwaltung gebündelt werden. Die drei Verbandsgemeinden und der Landkreis haben entschieden, sich der von der Landesregierung initiieren „Landesehrenamtskarte“ anzuschließen. Dies führt dazu, dass künftige Karteninhaber dann landesweit Vergünstigungen beanspruchen können, z.B. in großen öffentlichen Museen, die wir in unserer Vulkaneifel-Region nicht bieten können. Der Landkreis Vulkaneifel ist der bisher einzige Landkreis, der sich geschlossen dem Projekt „Landesehrenamtskarte“ anschließen wird. Die Tatsache ist vielleicht auch ein Grund dafür, dass der „Landesehrenamtstag 2020“ in der Vulkaneifel, konkret in Gerolstein stattfinden soll. Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land, dem Landkreis und den drei Verbandsgemeinde über die gemeinsame Beteiligung an der Landesehrenamtskarte sollte in diesen Wochen stattfinden. Dabei sollten auch die ersten Ehrenamtskarten überreicht werden. Aus bekannten Gründen ist der Termin bis auf weiteres ausgesetzt. Die VG Gerolstein will aus ihrem Zuständigkeitsbereich den Inhabern der Landesehrenamtskarte folgende Vergünstigungen anbieten: - kostenfreier Eintritt in Hallen-Freibad Gerolstein und in das Hallenbad Jünkerath - Ermäßigung auf Kursgebühren der Volkshochschule Gerolstein - Ermäßigung für Konzerte, Lesungen, Führungen etc. in Trägerschaft der VG, VHS und Touristik GmbH Gerolsteiner Land Ich hoffe, Ihre Fragen zu diesem Thema umfassend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen