Einführung einer Ehrenamtskarte, Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Veröffentlichung wurde auf der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 29.01.2019
über die Einführung der Ehrenamtskarte gesprochen.
Nachdem am 6. September 2020 in Gerolstein der 17. Landesweite Ehrenamtstag stattfindet und auch im Rahmen des VG Bürgermeisterwahlkampf bereits viel dazu versprochen wurde, wurde dies auch wirklich mal Zeit und wird von mir sehr begrüßt.
Allerdings ergeben sich mir hier noch zahlreiche Fragen um dessen Beantwortung ich hiermit bitte.
1. Scheint ja bisher nur über die Einführung gesprochen worden zu sein und bereits mehr als ein Jahr ist seitdem vergangen, daher für wann ist ein Beschluss zur Einführung der
Ehrenamtskarte geplant.
2. Ab wann ist die Ausgabe der Ehrenamtskarte geplant.
3. Welche Formen der Vergünstigung für Inhaber der Ehrenamtskarte sind in kommunalen Einrichtungen der VG Gerolstein vorgesehen und ab wann sollen diese gelten?
4. Aus welchem Grund wurden Bürgermeister und Verwaltung beauftragt, Details mit dem Landkreis und den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg zu klären und was ist bei dieser Klärung rausgekommen?
5. Warum ist zu diesem Vorhaben gefühlt seit der Sitzung des Verbandsgemeinderats vom 29.01.2019 nichts mehr geschehen?
Ich bedanke mich im Voraus für die vollständige Beantwortung meiner Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Februar 2020
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20. März 2020
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