Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte und -Maschinen

Dokumente zur Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte (z. B. Rasenmäher, Motorsensen, Laubgebläse) sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen (z. B. Kehrmaschine, Aufsitzrasenmäher) als Ersatz oder Ergänzung zu bisher mit fossilen Kraftstoffen betriebene Geräte und Maschinen (z. B. Dokumente zur Projektplanung, Auswahlverfahren erforderlichen Geräte und Anbieter, notwendige Schulungen).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
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Betreff
Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte und -Maschinen [#193738]
Datum
29. Juli 2020 10:46
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte (z. B. Rasenmäher, Motorsensen, Laubgebläse) sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen (z. B. Kehrmaschine, Aufsitzrasenmäher) als Ersatz oder Ergänzung zu bisher mit fossilen Kraftstoffen betriebene Geräte und Maschinen (z. B. Dokumente zur Projektplanung, Auswahlverfahren erforderlichen Geräte und Anbieter, notwendige Schulungen).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193738/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
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Betreff
AW: Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte und -Maschinen [#193738]
Datum
1. September 2020 08:12
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte und -Maschinen“ vom 29.07.2020 (#193738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193738/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte und -Maschinen [#193738]
Datum
10. September 2020 16:38
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte und -Maschinen“ vom 29.07.2020 (#193738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193738/
Kommunalverwaltung Aachen
#a1365-20 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihne…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a1365-20 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW
Datum
11. September 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
569,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Aachen
#a1365-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 29.07.2020 - Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte und -ma…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a1365-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 29.07.2020 - Einführung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte und -maschinen
Datum
28. September 2020 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen