Einführung erweiterter DNA-Analysen in Nordrhein-Westfalen

ich bitte um die Zusendung von Dokumenten, die Informationen zu einer möglichen Einführung sogenannter erweiterter DNA-Analysen (phänotypische Analysen zur Bestimmung von Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie des Alters unbekannter Spurenleger) in der Arbeit des Landeskriminalamts NRW und des untergeordneten Kriminaltechnischen Instituts enthalten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung erweiterter DNA-Analysen in Nordrhein-Westfalen [#216637]
Datum
25. März 2021 14:17
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um die Zusendung von Dokumenten, die Informationen zu einer möglichen Einführung sogenannter erweiterter DNA-Analysen (phänotypische Analysen zur Bestimmung von Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie des Alters unbekannter Spurenleger) in der Arbeit des Landeskriminalamts NRW und des untergeordneten Kriminaltechnischen Instituts enthalten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216637/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 25. März 2021 - Az. 432-30.01 Lammar Sehr Antragsteller/in…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 25. März 2021 - Az. 432-30.01 Lammar
Datum
26. April 2021 08:01
Status
Warte auf Antwort
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9,7 KB


Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 25. März 2021. Ihr Antrag wird unter dem Aktenzeichen 432-30.01 Lammar geführt. Für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen beabsichtige ich, Gebühren entsprechend der Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben. Voraussichtlich werde ich Gebühren in Höhe von 100,00 - 200,00 Euro erheben. Die endgültige Höhe der Gebühren wird erst nach Abschluss der Aufbereitungsarbeiten feststehen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, mir eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 VerwGebO IFG NRW vor der Bescheidung zu benennen. Gleichzeitig bitte ich um Bestätigung, dass ich die Entscheidung über Ihren Antrag und den Gebührenbescheid an die von Ihnen angegebene Adresse übersenden kann. Ich bitte um Verständnis, dass Ihr an uns gerichteter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen aufgrund des entstandenen Arbeitsaufwandes nicht innerhalb der gemäß § 5 Absatz 2 IFG NRW vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen