Einführungsrundschreiben zum 26. BAföGÄndG

Einführungsrundschreiben zum 26. BAföGÄndG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    17. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einführungsrundschreiben z…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführungsrundschreiben zum 26. BAföGÄndG [#197221]
Datum
15. September 2020 15:26
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einführungsrundschreiben zum 26. BAföGÄndG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197221/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAföG; hier: IFG-Antrag der Frau Antragsteller/in Antragsteller/in vom15.09.2020 Bundesministerium für Bildung und…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
BAföG; hier: IFG-Antrag der Frau Antragsteller/in Antragsteller/in vom15.09.2020
Datum
9. Oktober 2020 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 414-18501/126(2020) Bonn, 09.10.2020 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend Ihrem o.a. Antrag übersende ich das von Ihnen erbetene Einführungsrundschreiben zum 26. BAföG-Änderungsgesetz. Ein geringer Teil der Informationen in der Darlehens-Übermittlungsregelung Teil II unterfällt dem Schutzbereich von § 3 Nr. 1 lit c) IFG und war mithin unkenntlich zu machen. Nach § 3 Nr. 1 lit c IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann. Nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit sind dann anzunehmen, wenn eine Veröffentlichung der begehrten Informationen den Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Organe bedroht. Dies ist vorliegend der Fall, da die geschwärzten Angaben zu den Rechenzentren IT-Angriffe ermöglichen oder erleichtern können. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen. Mit freundlichen Grüßen