Eingabenbüro/Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes u.a.

Anfrage an: Bundespräsidialamt

1. Wie viele Eingaben/Beschwerden/Petitionen welcher Art wurden in den letzten Jahren an den Herrn Bundespräsidenten bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes herangetragen?

2.Wie wurde den Eingaben/Beschwerden/Petitionen wurden in den letzten Jahren an den Herrn Bundespräsidenten bzw. das Eingabenbüro/ Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes abgeholfen bzw. beantwortet?

3. Welche konkreten thematischen, inhaltlischen Schwerpunkte und Anliegen hatten die Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an den Herrn Bundespräsidenten bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes herangetragen wurden?

4.
Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?

5. Wie viele Interviewanfragen, Terminanfragen, sonstigen, die an den Bundespräsidenten herangetragen wurden, wurden in den letzten Jahren abgelehnt (grundsätzlich/speziell)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Ein…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingabenbüro/Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes u.a. [#5346]
Datum
22. Januar 2014 10:59
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Eingaben/Beschwerden/Petitionen welcher Art wurden in den letzten Jahren an den Herrn Bundespräsidenten bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes herangetragen? 2.Wie wurde den Eingaben/Beschwerden/Petitionen wurden in den letzten Jahren an den Herrn Bundespräsidenten bzw. das Eingabenbüro/ Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes abgeholfen bzw. beantwortet? 3. Welche konkreten thematischen, inhaltlischen Schwerpunkte und Anliegen hatten die Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an den Herrn Bundespräsidenten bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes herangetragen wurden? 4. Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...? 5. Wie viele Interviewanfragen, Terminanfragen, sonstigen, die an den Bundespräsidenten herangetragen wurden, wurden in den letzten Jahren abgelehnt (grundsätzlich/speziell)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr ...…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
17. Februar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr ...., mit E-Mail vom 22.Januar 2014 haben Sie um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Eingaben/Beschwerden/Petitionen welcher Art wurden in den letzten Jahren an den Herrn Bundespräsidenten bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes herangetragen? 2.Wie wurde den Eingaben/Beschwerden/Petitionen wurden in den letzten Jahren an den Herrn Bundespräsidenten bzw. das Eingabenbüro/ Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes abgeholfen bzw. beantwortet? 3. Welche konkreten thematischen, inhaltlischen Schwerpunkte und Anliegen hatten die Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an den Herrn Bundespräsidenten bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Bundespräsidialamtes herangetragen wurden? 4. Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...? 5. Wie viele Interviewanfragen, Terminanfragen, sonstigen, die an den Bundespräsidenten herangetragen wurden, wurden in den letzten Jahren abgelehnt (grundsätzlich/speziell)? .......... Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#5346] Sehr geeh…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#5346]
Datum
19. Februar 2014 14:28
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 17.Februar 2014 welche bei am eingegangen 19.Februar 2014 ist. bezüglich meine Anfrage/Antrag vom 22.Januar 2014 bezüglich Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Mit freundlichen Grüßen