Eingeleitete Beschwerden gegen Tierärzt*innen

Die nachfolgenden Fragen sind jeweils für die Jahr 2008 bis 2018 und sofern bereits vorhanden für das Jahr 2019 zu beantworten.

- Wie viele Beschwerdeverfahren gegen Tieräzt*innen wurden eingeleitet?
- Wie viele dieser Beschwerdeverfahren mündeten in einer Abmahnung, Rüge oder einem ähnlichen nachteiligen Ausgang (bitte aufschlüsseln) für die beanstandete Instanz?
- In wie vielen Fällen war die GOT Grundlage für das eingeleitete Beschwerdeverfahren?
- In wie vielen Fällen wurde der Beanstandung einer Rechnung zugestimmt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Marvin Pollock
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Tierärztekammer Hamburg Details
Von
Marvin Pollock
Betreff
Eingeleitete Beschwerden gegen Tierärzt*innen [#167029]
Datum
21. September 2019 17:15
An
Tierärztekammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die nachfolgenden Fragen sind jeweils für die Jahr 2008 bis 2018 und sofern bereits vorhanden für das Jahr 2019 zu beantworten. - Wie viele Beschwerdeverfahren gegen Tieräzt*innen wurden eingeleitet? - Wie viele dieser Beschwerdeverfahren mündeten in einer Abmahnung, Rüge oder einem ähnlichen nachteiligen Ausgang (bitte aufschlüsseln) für die beanstandete Instanz? - In wie vielen Fällen war die GOT Grundlage für das eingeleitete Beschwerdeverfahren? - In wie vielen Fällen wurde der Beanstandung einer Rechnung zugestimmt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marvin Pollock <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marvin Pollock << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marvin Pollock
Tierärztekammer Hamburg
Ihre nNfrage zu Beschwerden aus den Jahren 2008-2019 Sehr geehrter Her Pollock, wir bestätigen Ihnen den Eingang I…
Von
Tierärztekammer Hamburg
Betreff
Ihre nNfrage zu Beschwerden aus den Jahren 2008-2019
Datum
17. Oktober 2019 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Her Pollock, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde und werden Ihnen dazu selbstverständlich Auskunft geben. Die von Ihnen angefragten Zahlen sind nicht geheim und werden daher auf Anfrage mitgeteilt. Bitte geben Sie uns noch ein wenig Zeit, da Ihre Umfrage über 10 Jahre umfasst und wir in den nächsten beiden Wochen mit der Einladung zur Kammerversammlung im November voll ausgelastet sind. Zu der von Ihnen vorliegenden Beschwerde gegen Herrn [geschwärzt] warten wir noch auf eine Stellungnahme zu der beanstandeten Rechnung. Die Rechtsanwältin von Herrn [geschwärzt] hat die Stellungnahme schon angekündigt und um Fristverlängerung gebeten. Diese haben wir einmalig gewährt und werden SIe umgehend informieren, wenn die Stellungnahme eingegangen ist. Bitte geben Sie uns ebenfalls bescheid, falls Sie zwischenzeitlich etwas von Herrn [geschwärzt] hören sollten. Anja Schaade - Geschäftsführerin - Tierärztekammer Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Sternstr. 106 20357 Hamburg Telefon: 040-439 16 23 Telefax: 040-432 505 77 E-Mail: [geschwärzt] Webseite: www.tieraerzte-hamburg.de

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Tierärztekammer Hamburg
Sehr geehrter Herr Pollock, gerne stellen wir Ihnen die angeforderten Informationen nun zur Verfügung. Für die Be…
Von
Tierärztekammer Hamburg
Betreff
Re: Eingeleitete Beschwerden gegen Tierärzt*innen [#167029]
Datum
18. November 2019 13:41
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Pollock, gerne stellen wir Ihnen die angeforderten Informationen nun zur Verfügung. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage werden wir keine Gebühren erheben. Bitte entnehmen Sie die angefragten Zahlen der beigefügten Tabelle. Beachten Sie dabei aber bitte, dass die Zustimmung zu einer beanstandeten Rechnung durch die Tierärztekammer Hamburg nur dann erfolgen kann , wenn eine Rechnung formal fehlerhaft ist oder Rechnungspositionen offensichtlich fehlerhaft sind. Beide Konstellationen sind der Ausnahmefall und werden in der Regel umgehend nach Beanstandung korrigiert. In Fällen, in denen fraglich ist, ob die abgerechnete Behandlung überhaupt wie abgerechnet durchgeführt wurde oder ordnungsgemäß durchgeführt wurde, handelt es sich nicht mehr vordergründig um die Beanstandung einer Rechnung, sondern um die Feststellung  von Behandlungsfehlern. Diese erfolgt nicht durch die Tierärztekammer Hamburg. Die zweite Spalte der beigefügten Tabelle erfasst alle Beschwerden zu Rechnungen, d.h. aus allen hier erläuterten Gründen. Mit freundlichen Grüßen