Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt zum Eigentum Wasserversorgung aus ortsnahen Quellen

Anfrage an: Stadt Pegnitz

Der Ortsteil Leups wurde 1978 nach Pegnitz eingemeindet. Die Wasserversorgungsanlage aus ortsnahen Quellgrundstücken war Eigentum der selbstständigen Gemeinde.
Welche Regelungen wurden diesbezüglich im Eingemeindungsvertrag/der Eingemeindungsvereinbarung getroffen?
In den Schutzauflagen Abs. III des WR-Beschlusses von 1956 ist ein dauerhaftes Veräußerungsverbot enthalten.
Wir bitten um Kopie der Eingemeindungsvereinbarung/des Eingemeindungsvertrags (oder Auszug des diesbezüglichen Fragenkomplexes) aus dem Stadtarchiv Pegnitz oder dem Staatsarchiv Bamberg.
Die Frage ist wegen der Versorgungssicherheit - aus einer gem. § 50 (2) WHG prioritär (nach Abs. III WR-Beschluss dauerhaft) zu erhaltenden ortsnahen WV-Anlage - von öffentlichem Interesse,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Ortst…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt zum Eigentum Wasserversorgung aus ortsnahen Quellen [#158403]
Datum
14. Juli 2019 14:32
An
Stadt Pegnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Ortsteil Leups wurde 1978 nach Pegnitz eingemeindet. Die Wasserversorgungsanlage aus ortsnahen Quellgrundstücken war Eigentum der selbstständigen Gemeinde. Welche Regelungen wurden diesbezüglich im Eingemeindungsvertrag/der Eingemeindungsvereinbarung getroffen? In den Schutzauflagen Abs. III des WR-Beschlusses von 1956 ist ein dauerhaftes Veräußerungsverbot enthalten. Wir bitten um Kopie der Eingemeindungsvereinbarung/des Eingemeindungsvertrags (oder Auszug des diesbezüglichen Fragenkomplexes) aus dem Stadtarchiv Pegnitz oder dem Staatsarchiv Bamberg. Die Frage ist wegen der Versorgungssicherheit - aus einer gem. § 50 (2) WHG prioritär (nach Abs. III WR-Beschluss dauerhaft) zu erhaltenden ortsnahen WV-Anlage - von öffentlichem Interesse,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt …
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt zum Eigentum Wasserversorgung aus ortsnahen Quellen [#158403]
Datum
14. August 2019 07:59
An
Stadt Pegnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt zum Eigentum Wasserversorgung aus ortsnahen Quellen“ vom 14.07.2019 (#158403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Wollen Sie noch antworten, oder soll beim VG Auskunftsklage gestellt werden? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 158403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt …
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt zum Eigentum Wasserversorgung aus ortsnahen Quellen [#158403]
Datum
4. Oktober 2019 22:45
An
Stadt Pegnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt zum Eigentum Wasserversorgung aus ortsnahen Quellen“ vom 14.07.2019 (#158403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Wollen sie noch antworten, soll ich Dienstaufsichtsbeschwerde führen, oder gleich klagen lassen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 158403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt …
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt zum Eigentum Wasserversorgung aus ortsnahen Quellen [#158403]
Datum
6. November 2019 16:46
An
Stadt Pegnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt zum Eigentum Wasserversorgung aus ortsnahen Quellen“ vom 14.07.2019 (#158403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 158403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/158403