Eingemeindung von Leups, Vertragsinhalt zum Eigentum Wasserversorgung aus ortsnahen Quellen
Der Ortsteil Leups wurde 1978 nach Pegnitz eingemeindet. Die Wasserversorgungsanlage aus ortsnahen Quellgrundstücken war Eigentum der selbstständigen Gemeinde.
Welche Regelungen wurden diesbezüglich im Eingemeindungsvertrag/der Eingemeindungsvereinbarung getroffen?
In den Schutzauflagen Abs. III des WR-Beschlusses von 1956 ist ein dauerhaftes Veräußerungsverbot enthalten.
Wir bitten um Kopie der Eingemeindungsvereinbarung/des Eingemeindungsvertrags (oder Auszug des diesbezüglichen Fragenkomplexes) aus dem Stadtarchiv Pegnitz oder dem Staatsarchiv Bamberg.
Die Frage ist wegen der Versorgungssicherheit - aus einer gem. § 50 (2) WHG prioritär (nach Abs. III WR-Beschluss dauerhaft) zu erhaltenden ortsnahen WV-Anlage - von öffentlichem Interesse,
Anfrage abgelehnt
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Datum14. Juli 2019
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13. August 2019
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