Eingesetzte Rechtsanwälte in der Kommune Schussenried

nachdem die Vermutung besteht dass die Kommune keine regionalen Anwälte verwendet sondern dass die Anwälte
- nicht mit den regionalen Gegebenheiten vertraut sind und
- überteuert aus der ferne
- nicht ökologisch Anreisen
erbitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

(1) Bitte nennen sie mir alle Fälle in welcher sich die Kommune hat Anwaltlich beraten und ggf auch gerichtlich vertreten lassen. Bei Gerichtlichen Fällen bitte um Benennung des Aktenzeichens. Wer war der Anwalt mit Standort ?
(2) Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Fälle.
(3) Wie hoch waren die einzelnen Reisekosten? Wurden die gegenseitigen Besuche mit öffentlichen Verkehrsmitteln abgewickelt? Bitte um Benennung der einzelnen Reisen.
(4) Gibt es Begründungen/Politische Entscheidungen Anwälte aus der Ferne einzusetzen ?
(5) Wer in der Kommune entscheidet über den Anwalt den die Kommune einsetzt ?
(6) Werden die einzelnen Aufträge öffentlich ausgeschrieben oder gibt es Wettbewerb in anderer Form?

Als Zeitraum bitte die Benennung der beiden Amtszeiten der zwei letzten Bürgermeister (Beez und Deinet)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2016
  • Frist
    30. Juni 2016
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nachdem die Ve…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
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Betreff
Eingesetzte Rechtsanwälte in der Kommune Schussenried [#16924]
Datum
31. Mai 2016 21:49
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachdem die Vermutung besteht dass die Kommune keine regionalen Anwälte verwendet sondern dass die Anwälte - nicht mit den regionalen Gegebenheiten vertraut sind und - überteuert aus der ferne - nicht ökologisch Anreisen erbitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: (1) Bitte nennen sie mir alle Fälle in welcher sich die Kommune hat Anwaltlich beraten und ggf auch gerichtlich vertreten lassen. Bei Gerichtlichen Fällen bitte um Benennung des Aktenzeichens. Wer war der Anwalt mit Standort ? (2) Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Fälle. (3) Wie hoch waren die einzelnen Reisekosten? Wurden die gegenseitigen Besuche mit öffentlichen Verkehrsmitteln abgewickelt? Bitte um Benennung der einzelnen Reisen. (4) Gibt es Begründungen/Politische Entscheidungen Anwälte aus der Ferne einzusetzen ? (5) Wer in der Kommune entscheidet über den Anwalt den die Kommune einsetzt ? (6) Werden die einzelnen Aufträge öffentlich ausgeschrieben oder gibt es Wettbewerb in anderer Form? Als Zeitraum bitte die Benennung der beiden Amtszeiten der zwei letzten Bürgermeister (Beez und Deinet)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, DIESE ANFRAGE BLEIBT GESTELLT WIRD ABER VORERST ZURÜCKGEZOGEN. BITTE NENNEN SIE M…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
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Betreff
AW: Eingesetzte Rechtsanwälte in der Kommune Schussenried [#16924]
Datum
4. Februar 2017 01:26
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, DIESE ANFRAGE BLEIBT GESTELLT WIRD ABER VORERST ZURÜCKGEZOGEN. BITTE NENNEN SIE MIR DIE KOSTEN DIESER ANFRAGE VOR DER BEARBEITUNG. DANN WERDEN SIE DARÜBER INFORMIERT OB DIE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN ODER BEANTWORTET WERDEN SOLL. DER GRUND FÜR DIESES VERHALTEN IST DIE KOMMUNE BAD SCHUSSENRIED DIE - TROTZ VORHERIGER ANFRAGE ZUR BENENNUNG DER KOSTEN - KEINERLEI KOSTEN BENANNT HAT UND RÜCKWIRKEND DANN KOSTEN ERHOBEN HAT DIE TROTZ EINES NICHT BEARBEITETEN WIDERSPRUCHES NUN PER GERICHTSVOLLZIEHER EINGEZOGEN WERDEN SOLLEN. BITTE AUCH FÜR ALLE ANDEREN ANFRAGEN ZUNÄCHST DIE KOSTEN BENENNEN. ERST DANN WERDEN SIE INFORMIERT OB DIE IFG-ANFRAGE BEANTWORTET WERDEN SOLL. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>