Eingesetzte Software am Bahnhof Südkreuz

Auflistung der Namen jeglicher Software die verwendet wird um am Bahnhof Südkreuz bestimmte Situationen und Gesichter zu erkenne. Bitte nennen Sie außerdem die Hersteller der einzelnen Programme.

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  • Datum
    23. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Name…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingesetzte Software am Bahnhof Südkreuz [#159646]
Datum
23. Juli 2019 19:04
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Namen jeglicher Software die verwendet wird um am Bahnhof Südkreuz bestimmte Situationen und Gesichter zu erkenne. Bitte nennen Sie außerdem die Hersteller der einzelnen Programme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Berlin
SB 31 - 10 00 11 - 10/19 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juli 2019, die am gleichen Tag …
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
AW: Schmidt - [geschwärzt] Software am Bahnhof Südkreuz [#159646]
Datum
25. Juli 2019 14:49
Status
Warte auf Antwort
SB 31 - 10 00 11 - 10/19 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juli 2019, die am gleichen Tag per E-Mail bei der Bundespolizeidirektion Berlin eingegangen ist. Hierzu teile ich mit, dass die Anfrage zuständigkeitshalber an das Bundespolizeipräsidium Referat 71 Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam weitergeleitet worden ist, da nur dort die benötigten Informationen vorliegen. Die weitere Bearbeitung wird vom Bundespolizeipräsidium übernommen, weshalb ich darum bitte, eventuelle Rückfragen zu der Angelegenheit direkt an das Bundespolizeipräsidium zu richten. Dieses erreichen Sie per E-Mail unter [geschwärzt] oder per Fax unter 0331 97997-7010. Bitte geben sie zur erleichterten Zuordnung die Vorgangsnummer 71 - 10 00 11 - 0008 - 19-21 an. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] § [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] § [geschwärzt], [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt]§ [geschwärzt]§ [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Im §8 IFG wird die Weitergabe meiner Daten an Dritte nicht gefordert. Ich sehe keinen…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingesetzte Software am Bahnhof Südkreuz [#159646]
Datum
5. August 2019 19:09
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Im §8 IFG wird die Weitergabe meiner Daten an Dritte nicht gefordert. Ich sehe keinen Grund warum meine Daten an Dritte weitergegeben werden sollten. Wenn dies trotzdem erforderlich sein sollte, bitte ich Sie, mir zu begründen, warum meine Daten weitergegeben werden müssen. Die Überwachung des Bahnhofes wird von vielen Personen kritisch gesehen und viele sind nicht mit dieser Art der Arbeit der Polizei einverstanden. Die Nennung der Namen der Software und deren Hersteller ermöglicht es Bürgern sich zu diesem Thema eine Meinung zu bilden. Außerdem kann durch Transparenz das Vertrauen in die Polizei und Ihre Methoden gestärkt werden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundespolizeidirektion Berlin
SB 31 - 10 00 11 - 10/19 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage verweise ich auf meine Mitteilung vom 2…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
AW: 20190805_Antragsteller/in_ Eingesetzte Software am Bahnhof Südkreuz [#159646]
Datum
6. August 2019 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
SB 31 - 10 00 11 - 10/19 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage verweise ich auf meine Mitteilung vom 25. Juli 2019. Die von Ihnen begehrten Informationen sind bei der Bundespolizeidirektion Berlin nicht vorhanden, weswegen eine weitergehende Auskunft von hier nicht erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen