Eingesetzte Software für die Landtagswahl im April 2021

- Eine Auflistung der zur Erhebung, Übermittlung, Sammlung oder Ermittlung der Ergebnisse(einschl. vorläufiger Ergebnisse) verwendeten Software, sowie der eingesetzten Versionen, der jeweiligen Hersteller und dem Erscheinungsdatum der verwendeten Versionen

- Eine Auflistung der Kosten für Beschaffung, Installation, Wartung und Betrieb der jeweiligen Software

- Die der Beschaffung der oben genannten Software zu Grunde liegenden Ausschreibungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Aufli…
An Landeswahlleiterin Thüringen Details
Von
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Betreff
Eingesetzte Software für die Landtagswahl im April 2021 [#207429]
Datum
29. Dezember 2020 18:51
An
Landeswahlleiterin Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Auflistung der zur Erhebung, Übermittlung, Sammlung oder Ermittlung der Ergebnisse(einschl. vorläufiger Ergebnisse) verwendeten Software, sowie der eingesetzten Versionen, der jeweiligen Hersteller und dem Erscheinungsdatum der verwendeten Versionen - Eine Auflistung der Kosten für Beschaffung, Installation, Wartung und Betrieb der jeweiligen Software - Die der Beschaffung der oben genannten Software zu Grunde liegenden Ausschreibungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207429/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeswahlleiterin Thüringen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an den F…
Von
Landeswahlleiterin Thüringen
Betreff
AW: 1463/2020: WG: Eingesetzte Software für die Landtagswahl im April 2021 [#207429]
Datum
4. Januar 2021 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an den Fachbereich Wahlen in unserem Haus weitergeleitet. Dieser wird sich zur Beantwortung mit Ihnen in Verbindung setzen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landeswahlleiterin Thüringen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zeitnah zur rechtlichen und inhaltlichen Prüfung/Stellungnahme a…
Von
Landeswahlleiterin Thüringen
Betreff
WG: 1463/2020: WG: Eingesetzte Software für die Landtagswahl im April 2021 [#207429] - Zwischeninformation
Datum
11. Januar 2021 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zeitnah zur rechtlichen und inhaltlichen Prüfung/Stellungnahme an zuständige Stellen weitergeleitet. Sobald uns die Informationen vorliegen, erhalten Sie umgehend eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen

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Landeswahlleiterin Thüringen
Sehr geehrteAntragsteller/in für alle Wahlarten wird eine im Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) entwickelte …
Von
Landeswahlleiterin Thüringen
Betreff
AW: 1463/2020: WG: Eingesetzte Software für die Landtagswahl im April 2021 [#207429]
Datum
14. Januar 2021 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für alle Wahlarten wird eine im Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) entwickelte Software bei allen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreisen bzw. Wahlkreisen des Freistaats Thüringen sowie die technische Infrastruktur des TLS verwendet. Kosten können deshalb nicht ausgewiesen werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen