Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Entwickeln Sie für ihre Innenleistungen (oder einen Teil davon) selbst Software?

Beispiele:
- Eigenes System, für die Verwaltung der Stammdaten der Beschäftigten.
- Verwaltung von Krankmeldungen
- Durchführen des Controlling
- E-Akte

Wenn ja:
2. Was sind das für Prozesse, welche eigene Software nutzen?

3. Wie groß sind die Teams, welche diese entwickeln? (grob)

4. Nutzen die Projektteams für die Entwicklung etablierte Vorgehensmodelle, wie z.B. V-Modell XT, Scrum, Extreme Programming, etc...?

Vielen Dank!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Entwic…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung [#237390]
Datum
12. Januar 2022 19:26
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Entwickeln Sie für ihre Innenleistungen (oder einen Teil davon) selbst Software? Beispiele: - Eigenes System, für die Verwaltung der Stammdaten der Beschäftigten. - Verwaltung von Krankmeldungen - Durchführen des Controlling - E-Akte Wenn ja: 2. Was sind das für Prozesse, welche eigene Software nutzen? 3. Wie groß sind die Teams, welche diese entwickeln? (grob) 4. Nutzen die Projektteams für die Entwicklung etablierte Vorgehensmodelle, wie z.B. V-Modell XT, Scrum, Extreme Programming, etc...? Vielen Dank! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237390/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.01.2022 Sehr [geschwärzt], in vorbezeichneter Angelegenhei…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.01.2022
Datum
17. Januar 2022 15:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
544,4 KB
Sehr [geschwärzt], in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegend unser Schreiben nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] Bundesinstitut für Risikobewertung Justiziariat - 17.4- Abteilung Verwaltung - German Federal Institute for Risk Assessment Legal department Department Administration - Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin, Germany Tel.: +49 30 1 8412 [geschwärzt] Fax: +49 30 1 8412 [geschwärzt] www.bfr.bund.de [geschwärzt] /// Bitte prüfen Sie der Umwelt zu liebe, ob der Ausdruck dieser E-Mail erforderlich ist. /// /// Wissenschaft im Dienst des Menschen /// /// Please consider the environment before printing this e-mail. /// /// Science in the service of humanity ///
Bundesinstitut für Risikobewertung
80-0703-06.2022/001- Zwischennachricht Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie ausschließlich pe…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
80-0703-06.2022/001- Zwischennachricht
Datum
11. Februar 2022 17:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
433,6 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie ausschließlich per E-Mail zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.01.2022 Sehr Antragsteller/in in vo…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.01.2022
Datum
3. März 2022 14:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
568,1 KB
Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen unser Schreiben nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.01.2022 Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit übersende…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.01.2022
Datum
16. März 2022 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegenden Bescheid nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen