Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen:

1. Entwickeln Sie selbst Software für die Digitalisierung ihrer Eigenen Leistungen und Prozesse?
Beispiele:
- Intern: Verwaltung der Beschäftigten, Krankmeldungen, Controlling, ...
- Extern: Rentenversicherung online, Antragsverwaltung, E-Akte, ...

2. Wenn ja:
- Organisieren Sie diese Projekte in Teams, welche nach etablierten (Vorgehens-)Modellen arbeiten? (wie z.B. V-Modell XT, Scrum, Extreme Programming, Wasserfallmodell, ...)
- Was sind das (grob) für Projekte und wie groß sind die Teams?
- Wie sind (grob) ihre Erfahrungen mit den eingesetzten Modellen?

3. Alternativ: Haben Sie solche Modelle bereits in der Vergangenheit genutzt und warum jetzt nicht mehr?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: 1. E…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung [#237387]
Datum
12. Januar 2022 19:05
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: 1. Entwickeln Sie selbst Software für die Digitalisierung ihrer Eigenen Leistungen und Prozesse? Beispiele: - Intern: Verwaltung der Beschäftigten, Krankmeldungen, Controlling, ... - Extern: Rentenversicherung online, Antragsverwaltung, E-Akte, ... 2. Wenn ja: - Organisieren Sie diese Projekte in Teams, welche nach etablierten (Vorgehens-)Modellen arbeiten? (wie z.B. V-Modell XT, Scrum, Extreme Programming, Wasserfallmodell, ...) - Was sind das (grob) für Projekte und wie groß sind die Teams? - Wie sind (grob) ihre Erfahrungen mit den eingesetzten Modellen? 3. Alternativ: Haben Sie solche Modelle bereits in der Vergangenheit genutzt und warum jetzt nicht mehr? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237387/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-2/2022 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang nac…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung [#237387]
Datum
21. Januar 2022 07:21
Status
Warte auf Antwort
pic02324.gif
5,5 KB


Unser Az. 3070-333-007-2/2022 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 12.01.2022 ist im Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-2/2022 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestät…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung [#237387]
Datum
1. Februar 2022 10:34
Status
Warte auf Antwort
pic23805.gif
5,5 KB


Unser Az. 3070-333-007-2/2022 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 21.01.2022 teilen wir Ihnen im Rahmen von §§ 1 und 7 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) mit, dass wir Ihrem Begehren nicht nachkommen können, da die von Ihnen erbetenen amtlichen Informationen nicht vorhanden sind. Nach dem IFG besteht insoweit auch keine Beschaffungs- oder Erstellungspflicht (siehe Ziffer 9, Buchstabe c der Anwendungshinweise des BMI zum Informationsfreiheitsgesetz). Gebühren und Kosten werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen