Eingesetztes elektronisches Ablagesystem

Laut Ihrer Antwort in https://fragdenstaat.de/anfrage/hitechnische-umsetzung-der-lagerung-von-internen-weisungen/ setzen Sie zur Ablage interner Weisungen seit einigen Jahren ein elektronisches Ablagesystem ein.

Bitte teilen Sie mir die Produktbezeichnung und ggf. die genutzte Software-Version des eingesetzten Systems mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2017
  • Frist
    28. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Ihrer Antwo…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingesetztes elektronisches Ablagesystem [#20094]
Datum
27. Januar 2017 09:07
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Ihrer Antwort in https://fragdenstaat.de/anfrage/hitechnische-umsetzung-der-lagerung-von-internen-weisungen/ setzen Sie zur Ablage interner Weisungen seit einigen Jahren ein elektronisches Ablagesystem ein. Bitte teilen Sie mir die Produktbezeichnung und ggf. die genutzte Software-Version des eingesetzten Systems mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Landkreis Harburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.2017. Im Jobcenter Landkreis Harburg verwende…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
WG: Eingesetztes elektronisches Ablagesystem [#20094]
Datum
3. Februar 2017 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.2017. Im Jobcenter Landkreis Harburg verwenden wir die Datei-Ablage, die durch das von uns genutzte Betriebssystem Windows, in unterschiedlichen Versionen, bereitgestellt wird. Hierbei handelt es sich um eine einfache Auskunft, für die seitens des Jobcenters Landkreis Harburg keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen