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eingesetztes Videokonferenzsystem

- die Datenschutzerklärung für das von Ihnen eingesetzte Videokonferenzsystem
- falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
eingesetztes Videokonferenzsystem [#216085]
Datum
20. März 2021 11:25
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzerklärung für das von Ihnen eingesetzte Videokonferenzsystem - falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 216085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216085/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Arnsberg
Eingesetztes Videokonferenzsystem [#216085] Sehr <Information-entfernt> bei der Bezirksregierung Arnsberg k…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Eingesetztes Videokonferenzsystem [#216085]
Datum
6. April 2021 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> bei der Bezirksregierung Arnsberg kommen grundsätzlich die von IT.NRW als zentralem IT-Dienstleister des Landes NRW bereitgestellten Videokonferenzsysteme zum Einsatz. Es handelt sich dabei um die Tools "Cisco WebEx", sowie "Join/ViKo", beide in einer eigens von IT.NRW angepassten Variante. Die vorgenannten Systeme werden von IT.NRW gehostet. Vor diesem Hintergrund verweise ich Sie bezüglich datenschutzrechtlicher Erklärungen an dieser Stelle an IT.NRW. Darüber hinaus wurde durch Beschluss der AG-IT und des Landes CISO zur Nutzung von Videokonferenzsystemen vom 14.05.2020 festgelegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen (Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter oder Konversationen ohne schützenswertem Inhalt) auch auf Videokonferenz-Angebote Dritter zurückgegriffen werden kann, sofern die zentral von IT.NRW bereitgestellten Tools nicht für diese Zwecke einsetzbar sind. Angesichts des Umstandes, dass die vom IT-Dienstleister bereitgestellten Tools teilweise an ihre Grenzen stoßen (Auslastungen der Kapazität, Beschränkungen auf das Landesverwaltungsnetz etc.), stellt die Bezirksregierung Arnsberg, als systemrelevante Behörde, zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Verwaltung, während der Corona-Pandemie den Mitarbeiter*innen das Tool "Zoom" zur Verfügung. Dabei hat der Nutzende im Vorfeld stets zu prüfen, ob nicht eine Konferenz über "Cisco WebEx" oder "Join/ViKo" erfolgen kann. Sofern eine Konferenz über Zoom erfolgt, sind alle Teilnehmer im Vorfeld darüber aufzuklären, keine schützenswerten Inhalte zu thematisieren. Die Wahrung von Amts- und Dienstgeheimnissen obliegt gem. o.g. Beschluss dem Nutzenden. Die Mitarbeiter*innen der BRA werden im Vorfeld einer Zoom Konferenz mit der beigefügten Informationsmitteilung gem. Art. 13, 14 DSGVO über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Fa. Zoom aufgeklärt. Dieses Dokument ist zudem im Vorfeld einer Konferenz durch den Organisator an alle Teilnehmenden zu übersenden und zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
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