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Eingestellte Verfahren

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Die Sicherheitsbehörden beobachten Personen und Gruppen, die im Verdacht stehen, demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates Gedankengut oder Verhalten an den Tag legen. Einige Fälle landen bei der Generalbundesanwaltschaft.

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht, wie viele Ermittlungsverfahren
gegen Einzelpersonen, bei denen ein Verfahren mit dem Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a StGB eingeleitet wurde, eingestellt wurden.

Hierbei bitte eine Aufschlüsselung nach

1. Ermittlungsverfahren insgesamt Zeitraum 2000 bis 2020,
2. Eingestellte Ermittlungsverfahren pro Jahr, dabei
3, Einstellungsgrund,
4a, Aufschlüsselung nach Geschlecht des/ der Angeschuldigten
4b, Alter des/ der Angeschuldigten Person zum Zeitpunkt der Klageerhebung
4c, Nationalität des/der Angeschuldigten

Überdies bitte ich Beantwortung folgender Frage:

Gibt's es eine rechtliche Grundlage, Personen weiter zu beobachten, bei denen es keine belastbaren Hinweise gegeben hat? Wenn ja, welche?

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sicherheitsbe…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingestellte Verfahren [#228271]
Datum
12. September 2021 22:05
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Sicherheitsbehörden beobachten Personen und Gruppen, die im Verdacht stehen, demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates Gedankengut oder Verhalten an den Tag legen. Einige Fälle landen bei der Generalbundesanwaltschaft. Ich bitte um Zusendung einer Übersicht, wie viele Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen, bei denen ein Verfahren mit dem Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a StGB eingeleitet wurde, eingestellt wurden. Hierbei bitte eine Aufschlüsselung nach 1. Ermittlungsverfahren insgesamt Zeitraum 2000 bis 2020, 2. Eingestellte Ermittlungsverfahren pro Jahr, dabei 3, Einstellungsgrund, 4a, Aufschlüsselung nach Geschlecht des/ der Angeschuldigten 4b, Alter des/ der Angeschuldigten Person zum Zeitpunkt der Klageerhebung 4c, Nationalität des/der Angeschuldigten Überdies bitte ich Beantwortung folgender Frage: Gibt's es eine rechtliche Grundlage, Personen weiter zu beobachten, bei denen es keine belastbaren Hinweise gegeben hat? Wenn ja, welche? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228271/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
12. September 2021 22:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen

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Bundesgerichtshof
Ihr Antrag nach IFG vom 12. September 2021 Sehr <Information-entfernt> in der Anlage übersende ich Ihnen ei…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 12. September 2021
Datum
16. September 2021 12:39
Status
Sehr <Information-entfernt> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben vom 15. September 2021. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.