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Eingezogene Euro Sondermünzen

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Die Veinbarung zwischen BMF und Bundesbank zu zurückfließenden Euro Sondermünze zur Deformierung und stofflichen Verwertung bei den deutschen Münzstätten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Veinbarung zwis…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingezogene Euro Sondermünzen [#169167]
Datum
23. Oktober 2019 21:34
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Veinbarung zwischen BMF und Bundesbank zu zurückfließenden Euro Sondermünze zur Deformierung und stofflichen Verwertung bei den deutschen Münzstätten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten in Ihrem IFG-Antrag vom 23. Oktober 2019 um die Bereitstellung einer Verei…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingezogene Euro Sondermünzen [#169167]
Datum
31. Oktober 2019 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten in Ihrem IFG-Antrag vom 23. Oktober 2019 um die Bereitstellung einer Vereinbarung zwischen dem BMF und der Bundesbank bezüglich der Deformierung und stofflichen Verwertung zurückfließender Euro-Sammlermünzen. Aufgrund der Versagung des Informationszugangs (die Information liegt uns nicht vor) ist eine förmliche Bescheidung Ihres IFG-Antrags erforderlich, für die wir Ihre zustellfähige Anschrift benötigen. Bitte senden Sie diese bis spätestens zum 14. November 2019 per Email an die E Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>>. Sollte uns bis zu diesem Termin keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in was bedeutet "liegt uns nicht vor" ? Gibt es keine solche Vereinbarung ? …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingezogene Euro Sondermünzen [#169167]
Datum
9. November 2019 11:50
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in was bedeutet "liegt uns nicht vor" ? Gibt es keine solche Vereinbarung ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169167

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage vom 9. November 2019 zu Ihrem IFG-Antrag zu "Eingezogene Euro Son…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: AW: Eingezogene Euro Sondermünzen [#169167]
Datum
26. November 2019 13:18
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage vom 9. November 2019 zu Ihrem IFG-Antrag zu "Eingezogene Euro Sondermünzen" vom 23. Oktober 2019 antworten wir wie folgt: Eine Vereinbarung zwischen dem BMF und der Bundesbank bezüglich der Deformierung und stofflichen Verwertung zurückfließender Euro-Sammlermünzen bei den deutschen Münzstätten besteht nicht, da dies in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes (BVA) fällt. Entsprechende Verträge werden zwischen dem Bundesverwaltungsamt (BVA) mit Dienstsitz in Bad Homburg v.d.H. und speziellen Münzschrott-Verwertern geschlossen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das BVA. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.