Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB

als Rehabilitationsträger ist das Jugendamt für die Leistungsberechtigten nach § 35a SGB zuständig. Welche Angebote der Inklusion stehen den Leistungsberechtigten nach §35a SGB im Sozialraum zur Verfügung? Gibt es eine eigene Abteilung zur Bearbeitung der Anträge auf Eingliederungshilfe? Welches Bedarfsermittlungsinstrument wird verwendet? Wiviele Anspruchsberechtigte warteten vergebens auf die Bearbeitung der Anträge der in der Regel innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet wurde?Hier detailliert nach Schulbegleiter, KiTA-Begleitung, Freizeitassistenten.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde unzureichend beantwortet. Welches Bedarfsermittlungsinstrument wird konkret eingesetzt? Wieviele Anträge wurden nicht bearbeitet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 0 Follower:innen
Carola Koch
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: als R…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#214575]
Datum
8. März 2021 12:50
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als Rehabilitationsträger ist das Jugendamt für die Leistungsberechtigten nach § 35a SGB zuständig. Welche Angebote der Inklusion stehen den Leistungsberechtigten nach §35a SGB im Sozialraum zur Verfügung? Gibt es eine eigene Abteilung zur Bearbeitung der Anträge auf Eingliederungshilfe? Welches Bedarfsermittlungsinstrument wird verwendet? Wiviele Anspruchsberechtigte warteten vergebens auf die Bearbeitung der Anträge der in der Regel innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet wurde?Hier detailliert nach Schulbegleiter, KiTA-Begleitung, Freizeitassistenten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 214575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214575/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carola Koch
Carola Koch
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer B…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#214575]
Datum
10. April 2021 09:14
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB“ vom 08.03.2021 (#214575) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 214575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214575/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Schreibens. Auch w…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#214575]
Datum
12. April 2021 15:39
Status
Warte auf Antwort
image001.png
6,7 KB


Sehr geehrte Frau Koch, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Schreibens. Auch wenn wir bemüht sind alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten, kann es auf dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie leider zu Verzögerungen kommen. Sie werden bis zum 16.04.2021 eine Rückmeldung auf Ihr Anfrage erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 08.03.2021 bea…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#214575]
Datum
16. April 2021 11:46
Status
Warte auf Antwort
image003.png
6,7 KB


Sehr geehrte Frau Koch, Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 08.03.2021 beantworten wir wie folgt: Frage: Welche Angebote der Inklusion stehen den Leistungsberechtigten nach § 35a SGB VIII im Sozialraum zur Verfügung? Antwort: Folgende Leistungsangebote stehen im Rahmen des § 35a SGB VIII zur Verfügung: - Erziehungsbeistand - Familienhilfe - Heimunterbringung - Schulassistenz - Integrationsplätze Hort - Integrationsplätze KiTa - Therapeutische Wohngruppe Helene-Kaisen-Haus - Kooperationsprojekt Helene-Kaisen-Haus (Schule und Tagesgruppe) - Ggf. ergänzende notwendige ambulante Hilfen - Leistungen gem. § 41 SGB VII i.V.m. § 35a SGB VIII für junge Volljährige / Nachbetreuung - Stationäre Hilfen Frage: Gibt es eine eigene Abteilung zur Bearbeitung der Anträge auf Eingliederungshilfe? Antwort: Im Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven gibt es keine eigene Abteilung für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach § 35 a SGB VIII. Frage: Welches Bedarfsermittlungsinstrument wird verwendet? Antwort: Zur Bedarfsermittlung wird ein Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII angewendet, welches den Anforderungen des § 38 Gemeinsame Empfehlung (GE) Reha-Prozess als systematischer Arbeitsprozess entspricht. Im Prozess der Bedarfsermittlung ist insbesondere eine ärztliche/psychotherapeutische Stellungnahme enthalten, welche den Anforderungen an ein standardisiertes Arbeitsmittel entsprechend der GE Reha-Prozess entspricht. Frage: Wie viele Anspruchsberechtigte warteten vergebens auf die Bearbeitung der Anträge der in der Regel innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet wurde? Antwort: Diese Auskunft kann nicht erteilt werden, da die für eine Beantwortung notwendigen Daten bislang nicht erhoben worden sind und daher dem Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven nicht vorliegen. Auch ist in absehbarer Zeit keine Erhebung dieser Daten geplant. Die Auskünfte werden gemäß Ziffer 2 des Kostenverzeichnisses zur Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch
Sehr << Anrede >> die Anfrage wurde unzureichend beantwortet. Wieviele Anspruchsberechtigte nach §35a…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#214575]
Datum
15. Mai 2021 09:37
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Anfrage wurde unzureichend beantwortet. Wieviele Anspruchsberechtigte nach §35a SGB erhalten Hilfe im ambulanten, teilstatonären und stationären Bereich. Wie oft wurde das persönliche Budget beantragt, wie oft gewährt? Wie sind die Fristen zur Bearbeitung der Anträge? Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 214575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214575/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Carola Koch
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer B…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#214575]
Datum
29. Mai 2021 09:06
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB“ vom 08.03.2021 (#214575) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 214575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214575/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, wir bestätigen den Erhalt Ihrer Erinnerung vom 29.05.2021, weisen jedoch darauf hin, dass …
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#214575]; Ihre Mails vom 15.05.2021 und 29.05.2021
Datum
31. Mai 2021 13:28
Status
Warte auf Antwort
image003.png
6,7 KB


Sehr geehrte Frau Koch, wir bestätigen den Erhalt Ihrer Erinnerung vom 29.05.2021, weisen jedoch darauf hin, dass Ihre Anfrage vom 08.03.2021 von uns bereits mit eMail vom 16.04.2021 gemäß Ihrer Fragestellungen und soweit uns die Daten vorgelegen haben, beantwortet worden ist. Bezüglich Ihrer eMail vom 15.05.2021 machen wir darauf aufmerksam, dass es sich bei den von Ihnen gestellten Nachfragen um neue Fragestellungen handelt. Für die Beantwortung dieser neuen Fragen verweisen wir, um eine Doppelbearbeitung zu vermeiden, auf Ihre erneute Anfrage vom 15.05.2021, https://fragdenstaat.de/a/220432, in der Sie dieselben Fragen stellen. Wir betrachten Ihre Anfrage vom 08.03.2021 hiermit als Erledigt. Abschließend weisen wir darauf hin, dass nach § 13 Abs. 1 BremIFG jeder die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen kann, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. https://www.informationsfreiheit.bremen.de/kontakt-1476 Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer B…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#214575]; Ihre Mails vom 15.05.2021 und 29.05.2021 [#214575]
Datum
12. Juni 2021 09:55
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB“ vom 08.03.2021 (#214575) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Welches Bedarfsermittlungsinstrument als standartisiertes Verfahren zur Bedarfsfeststellung wird eingesetzt? Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 214575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214575/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, mit dem Ziel einer einheitlichen und überprüfbaren Ermittlung des individuellen Rehabilit…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#214575]
Datum
16. Juni 2021 06:31
Status
image002.png
6,7 KB


Sehr geehrte Frau Koch, mit dem Ziel einer einheitlichen und überprüfbaren Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs verpflichtet § 13 SGB IX die Rehabilitationsträger standardisierte Arbeitsmittel (Instrumente) nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen zu verwenden. Standardisierte Arbeitsmittel sind Hilfsmittel, die die Arbeitsprozesse unterstützen und der Generierung erforderlicher Informationen dienen. Standardisierte Arbeitsmittel sind nach § 38 Abs. 3 GE Reha-Prozess z.B. funktionelle Prüfungen (Sehtests, Intelligenztests, Hörtests), Assessment- und Diagnoseinstrumente, Fragebögen, IT-Anwendungen, Antragsunterlagen, Befundberichte, Checklisten, Leitfäden etc. Sie sollen auf einer wissenschaftlichen Grundlage beruhen bzw. trägerübergreifend abgestimmt sein. Die nach § 35a Abs. 1a SGB VIII hinzuzuziehende ärztliche/psychotherapeutische Stellungnahme ist nach der GE Reha-Prozess ein standardisiertes Arbeitsmittel. Sie kann auch Informationen zur Einschätzung einer Teilhabebeeinträchtigung beinhalten. Die Feststellung der Abweichung der seelischen Gesundheit auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) erfolgt gemäß § 35a Abs. 1a SGB VIII durch die Stellungnahme der dort genannten Berufsgruppen. Mit freundlichen Grüßen