Eingliederungsvereinbarung (EGV) per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung

Nach Berichten der Neuen Osnabrücker Zeitung waren bei der ProArbeit kAöR Eingliederungsvereinbarungen in Form von Serienbriefen im Gebrauch. § 15 SGB II schreibt jedoch vor, dass EGVs immer einvernehmlich mit den Leistungsberechtigten gemeinsam zu erarbeiten sind.

"Im Zuge eines Modellversuchs hatte das Jobcenter sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) an Hartz-IV-Empfänger verschickt – per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung. In den schwer verständlichen vierseitigen Schreiben wurden die Klienten pauschal zu einer Reihe von Aktivitäten aufgefordert, zum Beispiel, mindestens fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben, ein Praktikum zu absolvieren und sich eine Kinderbetreuung zu organisieren. Die Empfänger, darunter auch Kranke und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, sollten das Papier unterschreiben, einschließlich der wahrheitswidrigen Behauptung, dass vorher Beratungsgespräche stattgefunden hätten. Nur wer schriftlich widersprach, bekam eine individuelle Vereinbarung.
http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/832301/jobcenter-rebellin-aus-osterholz-scharmbeck-gibt-auf#gallery&0&0&832301

Außerdem ist zu lesen, dass die Mitarbeiter ausdrücklich Anweisungen erhalten hätten, bei Regelverstößen Sanktionen zu vollstrecken.

"Wenn die Unterzeichner später gegen die Serien-EGV verstießen, sollte die Fallmanagerin ihnen die Sozialleistungen kürzen oder streichen. Gegen diese Anweisung wehrte sie sich zunächst intern und später mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht in Verden (Aller). „Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen“, sagte sie in dem Prozess. Doch in erster Instanz scheiterte sie, unter anderem mit der Begründung, dass das Modellprojekt inzwischen beendet sei und sie daher in diesem Zusammenhang keine Sanktionen mehr verhängen müsse.

1. Bitte übersenden Sie mir eine solche bei Ihnen gebräuchliche Muster-Eingliederungsvereinbarung.

2. Bitte übersenden Sie mir die entsprechende Dienstanweisung zur Sanktionierung bei EGV-Verstößen und teilen Sie mir mit, wie die Anweisung an die Mitarbeiter vermittelt wurde.

3. Bitte beziffern Sie die verhängten Sanktionen, die im Zeitraum des "Modellversuchs" verhängt wurden

Ergebnis der Anfrage

Der Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Projekte ProArbeit kAöR verweigert die Auskunft wohl wissend, dass in Niedersachsen noch immer die Geheimniskrämerei des Mittelalters gilt, weil das Bundesland im Punkt Informationsfreiheit ausdauernd rückständig ist.
Gleichzeitig will er sich aber zum Oberlehrer aufspielen, weil er auf die Textbausteine mit Hinweis auf das UIG und im VIG eingeht. aber auch Sonntagsschülern dürfte klar sein, dass das hier nicht greift.

Hier komme ich nicht weiter. Aber offensichtlich nervös und eingeschnappt reagiert er, als an ihn die gleichen Fragen als politische Anfrage der Partei dieLinke angetragen wird. Er wird antworten müssen. Und ich hoffe nunmehr auf Rückmeldung der Lokalpolitiker.

Bürgeranfragen und politische Anfragen ermöglichen auch hier Transparenz.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2017
  • Frist
    13. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Berichten der …
An ProArbeit Landkreis Osterholz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingliederungsvereinbarung (EGV) per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung [#19900]
Datum
14. Januar 2017 16:39
An
ProArbeit Landkreis Osterholz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Berichten der Neuen Osnabrücker Zeitung waren bei der ProArbeit kAöR Eingliederungsvereinbarungen in Form von Serienbriefen im Gebrauch. § 15 SGB II schreibt jedoch vor, dass EGVs immer einvernehmlich mit den Leistungsberechtigten gemeinsam zu erarbeiten sind. "Im Zuge eines Modellversuchs hatte das Jobcenter sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) an Hartz-IV-Empfänger verschickt – per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung. In den schwer verständlichen vierseitigen Schreiben wurden die Klienten pauschal zu einer Reihe von Aktivitäten aufgefordert, zum Beispiel, mindestens fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben, ein Praktikum zu absolvieren und sich eine Kinderbetreuung zu organisieren. Die Empfänger, darunter auch Kranke und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, sollten das Papier unterschreiben, einschließlich der wahrheitswidrigen Behauptung, dass vorher Beratungsgespräche stattgefunden hätten. Nur wer schriftlich widersprach, bekam eine individuelle Vereinbarung. http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/832301/jobcenter-rebellin-aus-osterholz-scharmbeck-gibt-auf#gallery&0&0&832301 Außerdem ist zu lesen, dass die Mitarbeiter ausdrücklich Anweisungen erhalten hätten, bei Regelverstößen Sanktionen zu vollstrecken. "Wenn die Unterzeichner später gegen die Serien-EGV verstießen, sollte die Fallmanagerin ihnen die Sozialleistungen kürzen oder streichen. Gegen diese Anweisung wehrte sie sich zunächst intern und später mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht in Verden (Aller). „Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen“, sagte sie in dem Prozess. Doch in erster Instanz scheiterte sie, unter anderem mit der Begründung, dass das Modellprojekt inzwischen beendet sei und sie daher in diesem Zusammenhang keine Sanktionen mehr verhängen müsse. 1. Bitte übersenden Sie mir eine solche bei Ihnen gebräuchliche Muster-Eingliederungsvereinbarung. 2. Bitte übersenden Sie mir die entsprechende Dienstanweisung zur Sanktionierung bei EGV-Verstößen und teilen Sie mir mit, wie die Anweisung an die Mitarbeiter vermittelt wurde. 3. Bitte beziffern Sie die verhängten Sanktionen, die im Zeitraum des "Modellversuchs" verhängt wurden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
ProArbeit Landkreis Osterholz
Eingliederungsvereinbarung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht haben wir erhalten und werden Ihr Anliegen …
Von
ProArbeit Landkreis Osterholz
Betreff
Eingliederungsvereinbarung
Datum
16. Januar 2017 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht haben wir erhalten und werden Ihr Anliegen prüfen. Mit freundlichem Gruß
ProArbeit Landkreis Osterholz
Eingliederungsvereinbarung per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung
Von
ProArbeit Landkreis Osterholz
Via
Briefpost
Betreff
Eingliederungsvereinbarung per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung
Datum
19. Januar 2017
Status
Warte auf Antwort
ProArbeit Landkreis Osterholz
Eingliederungsvereinbarung per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung
Von
ProArbeit Landkreis Osterholz
Via
Briefpost
Betreff
Eingliederungsvereinbarung per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung
Datum
16. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort

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ProArbeit Landkreis Osterholz
Eingliederungsvereinbarung per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung
Von
ProArbeit Landkreis Osterholz
Via
Briefpost
Betreff
Eingliederungsvereinbarung per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung
Datum
1. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen