Eingliederungsvereinbarung (EGV) per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung
Nach Berichten der Neuen Osnabrücker Zeitung waren bei der ProArbeit kAöR Eingliederungsvereinbarungen in Form von Serienbriefen im Gebrauch. § 15 SGB II schreibt jedoch vor, dass EGVs immer einvernehmlich mit den Leistungsberechtigten gemeinsam zu erarbeiten sind.
"Im Zuge eines Modellversuchs hatte das Jobcenter sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) an Hartz-IV-Empfänger verschickt – per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung. In den schwer verständlichen vierseitigen Schreiben wurden die Klienten pauschal zu einer Reihe von Aktivitäten aufgefordert, zum Beispiel, mindestens fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben, ein Praktikum zu absolvieren und sich eine Kinderbetreuung zu organisieren. Die Empfänger, darunter auch Kranke und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, sollten das Papier unterschreiben, einschließlich der wahrheitswidrigen Behauptung, dass vorher Beratungsgespräche stattgefunden hätten. Nur wer schriftlich widersprach, bekam eine individuelle Vereinbarung.
http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/832301/jobcenter-rebellin-aus-osterholz-scharmbeck-gibt-auf#gallery&0&0&832301
Außerdem ist zu lesen, dass die Mitarbeiter ausdrücklich Anweisungen erhalten hätten, bei Regelverstößen Sanktionen zu vollstrecken.
"Wenn die Unterzeichner später gegen die Serien-EGV verstießen, sollte die Fallmanagerin ihnen die Sozialleistungen kürzen oder streichen. Gegen diese Anweisung wehrte sie sich zunächst intern und später mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht in Verden (Aller). „Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen“, sagte sie in dem Prozess. Doch in erster Instanz scheiterte sie, unter anderem mit der Begründung, dass das Modellprojekt inzwischen beendet sei und sie daher in diesem Zusammenhang keine Sanktionen mehr verhängen müsse.
1. Bitte übersenden Sie mir eine solche bei Ihnen gebräuchliche Muster-Eingliederungsvereinbarung.
2. Bitte übersenden Sie mir die entsprechende Dienstanweisung zur Sanktionierung bei EGV-Verstößen und teilen Sie mir mit, wie die Anweisung an die Mitarbeiter vermittelt wurde.
3. Bitte beziffern Sie die verhängten Sanktionen, die im Zeitraum des "Modellversuchs" verhängt wurden
Ergebnis der Anfrage
Der Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Projekte ProArbeit kAöR verweigert die Auskunft wohl wissend, dass in Niedersachsen noch immer die Geheimniskrämerei des Mittelalters gilt, weil das Bundesland im Punkt Informationsfreiheit ausdauernd rückständig ist.
Gleichzeitig will er sich aber zum Oberlehrer aufspielen, weil er auf die Textbausteine mit Hinweis auf das UIG und im VIG eingeht. aber auch Sonntagsschülern dürfte klar sein, dass das hier nicht greift.
Hier komme ich nicht weiter. Aber offensichtlich nervös und eingeschnappt reagiert er, als an ihn die gleichen Fragen als politische Anfrage der Partei dieLinke angetragen wird. Er wird antworten müssen. Und ich hoffe nunmehr auf Rückmeldung der Lokalpolitiker.
Bürgeranfragen und politische Anfragen ermöglichen auch hier Transparenz.
Anfrage abgelehnt
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Datum14. Januar 2017
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13. Februar 2017
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