Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim

die Prüfungsergebnisse der Einhaltung der Bauvorschriften für die bereits gebauten Häuser Vogelring 33 und Vogelring 35 in << Adresse entfernt >>.

Falls keine Prüfung der Einhaltung der Bauvorschriften bis jetzt erfolgt ist, bitte ich um die Durchführung der Prüfung und der anschließenden Zusendung der Ergebnisse.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Prüfungsergeb…
An Kreisverwaltung Germersheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#158494]
Datum
15. Juli 2019 09:22
An
Kreisverwaltung Germersheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Prüfungsergebnisse der Einhaltung der Bauvorschriften für die bereits gebauten Häuser Vogelring 33 und Vogelring 35 in << Adresse entfernt >>. Falls keine Prüfung der Einhaltung der Bauvorschriften bis jetzt erfolgt ist, bitte ich um die Durchführung der Prüfung und der anschließenden Zusendung der Ergebnisse.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Germersheim
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem LTranspG, VIG. Gem…
Von
Kreisverwaltung Germersheim
Betreff
WG: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#158494]
Datum
16. Juli 2019 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem LTranspG, VIG. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Deshalb bitten wir Sie, um Ihren Antrag auf Akteneinsicht sowie den Antrag auf bauaufsichtliche Überprüfung bearbeiten zu können, uns bis spätestens 11.08.2019 Ihren Namen sowie Ihre vollständige Adresse mitzuteilen. Sofern uns die Daten bis zum og. Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Antrag Ihrerseits als zurück genommen gilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen per Mail die Daten zu meiner Identität geschickt. Mit freundlichen G…
An Kreisverwaltung Germersheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#158494]
Datum
19. Juli 2019 11:11
An
Kreisverwaltung Germersheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen per Mail die Daten zu meiner Identität geschickt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockg…
An Kreisverwaltung Germersheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#158494]
Datum
19. August 2019 09:25
An
Kreisverwaltung Germersheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim“ vom 15.07.2019 (#158494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockg…
An Kreisverwaltung Germersheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#158494]
Datum
19. August 2019 09:25
An
Kreisverwaltung Germersheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim“ vom 15.07.2019 (#158494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockg…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#158494]
Datum
19. August 2019 09:26
An
Kreisverwaltung Germersheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim“ vom 15.07.2019 (#158494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Germersheim
Ihre Anfrage vom 15.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre heutige Mail und teilen Ihnen …
Von
Kreisverwaltung Germersheim
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.07.2019
Datum
19. August 2019 11:17
Status
Warte auf Antwort
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167 Bytes
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170 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre heutige Mail und teilen Ihnen mit, dass es der Unterzeichnerin urlaubsbedingt bis dato nicht möglich war, Ihre Anfrage zu bearbeiten. Die von Ihnen angezeigten Anwesen Vogelring 33 und 35 wurden unsererseits bis dato noch nicht bauaufsichtlich überprüft. Für die Überprüfung ist zunächst ein Ortstermin erforderlich, im Zuge dessen die Anwesen überprüft werden. Erst danach kann eine Aussage über die baurechtliche Zulässigkeit der Vorhaben erfolgen. Gibt es Ihrerseits besondere Anzeichen, die auf einen Verstoß gegen das Baurecht hinweisen? Gegebenenfalls kann eine Überprüfung zügiger durchgeführt werden, wenn uns konkrete Anhaltspunkte, inwieweit die Vorhaben gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen, bekannt sind. Für eine kurze Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 15.07.2019 [#158494] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Informationen und die …
An Kreisverwaltung Germersheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.07.2019 [#158494]
Datum
20. August 2019 08:31
An
Kreisverwaltung Germersheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Informationen und die Beantwortung meiner Anfrage. Zu Ihrer Frage: Gibt es Ihrerseits besondere Anzeichen, die auf einen Verstoß gegen das Baurecht hinweisen? Gegebenenfalls kann eine Überprüfung zügiger durchgeführt werden, wenn uns konkrete Anhaltspunkte, inwieweit die Vorhaben gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen, bekannt sind. >> Ich habe natürlich keine Beweise. Jedoch sieht es so aus, dass die beiden genannten Häuser im Vergleich zu anderen Häusern visuell deutlich herausstechen. Die Vermutung liegt nahe, dass die Häuser in der Höhe gegen die baurechtliche Vorschriften verstoßen. Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen weiterhelfen und dass die gewünschte Prüfung möglichst zeitnah überprüft werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 15.07.2019 [#158494] Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie mich bitte noch informieren, o…
An Kreisverwaltung Germersheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.07.2019 [#158494]
Datum
26. August 2019 09:02
An
Kreisverwaltung Germersheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie mich bitte noch informieren, ob eine Prüfung erfolgen wird? Und wenn ja wann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: Ihre Anfrage vom 15.07.2019 [#158494] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhal…
An Kreisverwaltung Germersheim Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.07.2019 [#158494]
Datum
26. Februar 2020 09:03
An
Kreisverwaltung Germersheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim“ vom 15.07.2019 (#158494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 194 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/158494