Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim

die Prüfungsergebnisse der Einhaltung der Bauvorschriften für die bereits gebauten Häuser Vogelring 33 und Vogelring 35 in << Adresse entfernt >>.

Falls keine Prüfung der Einhaltung der Bauvorschriften bis jetzt erfolgt ist, bitte ich um die Durchführung der Prüfung und der anschließenden Zusendung der Ergebnisse.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Prüfungser…
An Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#62550]
Datum
21. März 2019 10:00
An
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Prüfungsergebnisse der Einhaltung der Bauvorschriften für die bereits gebauten Häuser Vogelring 33 und Vogelring 35 in 76751 Jockgrim. Falls keine Prüfung der Einhaltung der Bauvorschriften bis jetzt erfolgt ist, bitte ich um die Durchführung der Prüfung und der anschließenden Zusendung der Ergebnisse. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Sehr geehrter Absender, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 21.03.2019. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 LTrans…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#62550]
Datum
25. März 2019 13:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Absender, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 21.03.2019. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG muss ein Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Bei dem von Ihnen in Ihrer E-Mail verwendeten Namen handelt es sich offenkundig um ein Pseudonym und nicht um den Namen einer realen natürlichen Person. Ihr Antrag ist insoweit den gesetzlichen Anforderungen nach nicht präzise genug. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, diese Information nachzureichen (§ 11 Abs. 2 Satz 2 LTranspG). Der Veröffentlichung von personenbezogenen Angaben wird hiermit widersprochen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich meine Identität erkennen lasse, würde ich gerne erfahren, wieso meine Id…
An Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#62550]
Datum
25. März 2019 13:26
An
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich meine Identität erkennen lasse, würde ich gerne erfahren, wieso meine Identität in diesem Fall erkannt werden muss und vor allem wie vertraulich mit dieser Information umgegangen wird? Zu der Anmerkung dass der Antrag nicht präzise genug ist ist mir nicht klar welche Informationen fehlen. Es gibt die Bauvorschriften für das Neubaugebiet in Jockgrim. Es gibt Häuser, die dort gebaut wurden. Die Frage nach der Einhaltung der Bauvorschriften ist doch vollkommen legitim und präzise genug formuliert. Welche Informationen werden den noch benötigt? Was genau soll präzisiert werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Sehr geehrter Absender, die Angabe der Identität ist gesetzliche Voraussetzung dafür, dass ein den Anforderungen …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#62550]
Datum
26. März 2019 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Absender, die Angabe der Identität ist gesetzliche Voraussetzung dafür, dass ein den Anforderungen des Landestransparenzgesetzes entsprechender Antrag gestellt werden kann, unabhängig davon, wie inhaltlich über einen Antrag zu entscheiden ist. Hierauf bezog sich auch unser Hinweis hinsichtlich der Präzisierung. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstverständlich, wie in allen Verwaltungsverfahren auch, vertraulich behandelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen zum Thema Identität des Antragstellers. Diese w…
An Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#62550]
Datum
27. März 2019 13:08
An
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen zum Thema Identität des Antragstellers. Diese wurden aus meiner Sicht ausreichend beantwortet. Bevor ich meine Identität nun preisgebe, würde ich noch gerne wissen, ob die ihrerseits gestellte Frage zum Thema Präzision des Antrags geklärt wurde. Ist der Inhalt der Anfrage soweit klar genug formuliert bzw. präzisiert? Wenn nein, welche Informationen werden noch benötigt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Sehr geehrter Absender, der Inhalt Ihrer Anfrage ist soweit präzise, dass wir uns, Angabe Ihrer Identität vorausg…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet Jockgrim [#62550]
Datum
16. April 2019 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Absender, der Inhalt Ihrer Anfrage ist soweit präzise, dass wir uns, Angabe Ihrer Identität vorausgesetzt, inhaltlich damit befassen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> wie soll den die Identität am besten preisgegeben werden? Über dieses Portal …
An Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >> [#62550]
Datum
18. April 2019 07:52
An
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wie soll den die Identität am besten preisgegeben werden? Über dieses Portal kann ich das nicht machen, weil dies dann öffentlich wird. Reicht es Ihnen aus wenn ich mich bei Ihnen telefonisch melde? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Sehr geehrter Absender, ein Telefonanruf zur Angabe Ihrer Identität genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >> [#62550]
Datum
18. April 2019 16:20
Status
Sehr geehrter Absender, ein Telefonanruf zur Angabe Ihrer Identität genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Ansonsten steht es Ihnen frei, uns eine E-Mail außerhalb des Portals oder auf schriftlichem Weg diese Information zu schicken. Sie werden verstehen, dass wir uns mit dem Portal und dessen Nutzungsbedingungen nicht befassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe meine Daten Herr Merz per Mail am 03.05.2019 zugeschickt und hoffe auf eine…
An Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >> [#62550]
Datum
3. Mai 2019 11:34
An
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe meine Daten Herr Merz per Mail am 03.05.2019 zugeschickt und hoffe auf eine baldige Beantwortung dieser Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet <&…
An Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >> [#62550]
Datum
22. Mai 2019 09:26
An
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >>“ vom 21.03.2019 (#62550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet <&…
An Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >> [#62550]
Datum
22. Mai 2019 09:26
An
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >>“ vom 21.03.2019 (#62550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet <&…
An Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >> [#62550]
Datum
22. Mai 2019 09:26
An
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >>“ vom 21.03.2019 (#62550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rhe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einhaltung Bauvorschriften im Neubaugebiet << Adresse entfernt >>“ [#62550] [#62550]
Datum
5. Juni 2019 09:47
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/62550 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil zuerst ich meinen Namen mitteilen musste und anschließend die Anfrage gar nicht beantwortet wurde. Weitere Statusanfragen bleiben unbeantwortet. Da frage ich mich wieso die Behörde meinen Namen ermittelt hat und die Frage jetzt ignoriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 62550.pdf Anfragenr: 62550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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